Starke Ausbildung, starkes Land — wir Liberale für das duale Ausbildungssystem

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg bekennen uns zur dualen Berufsausbildung. Die
 berufliche Ausbildung ist seit Jahrhunderten ein deutsches Erfolgskonzept, auf das
 wir stolz sind.

 Das duale Ausbildungssystem ist für uns Junge Liberale essentieller Teil des
 deutschen Ausbildungssystems und steht für uns gesellschaftlich gleichwertig neben
 dem akademischen Ausbildungsweg. Wir setzen uns entsprechend dafür ein, die
 gesellschaftliche Anerkennung der Ausbildung zu stärken und treten entschieden gegen
 die Abwertung der Ausbildung und der Schularten
 ein, die Schüler für eine Ausbildung
 qualifizieren. Diesbezügliche politische Wege anderer Parteien lehnen wir ab. Mensch
 zu sein braucht für uns keine Vorbedingung. Den Ausspruch Kretschmanns “Das
 Menschsein fängt erst mit dem Abitur an.” aus einer Rede im Jahr 2012, der die
 grundsätzliche Haltung der Bildungspolitik der Grünen bildlich zusammenfasste, lehnen
 wir daher entschieden ab.

 Wir wählen den Blickwinkel der Leistung: Das duale System der Berufsbildung ist eine
 Quelle des technologischen und wirtschaftlichen Erfolges für unser schönes Baden-
 Württemberg. Die Krisenfestigkeit unserer Arbeitskräfte ist höher und während
 Krisenzeiten liegt die Jugendarbeitslosigkeit in ganz Deutschland im EU-Vergleich
 merklich geringer. Wir müssen uns außerdem von der automatischen Korrelation höherer
 Gehälter mit akademischem Abschluss lösen. Diese Vorurteile lassen sich statistisch
 nicht belegen und Vorurteilen begegnen wir allgemein mit Ablehnung.

Kapitel 1 — Der Weg in die Ausbildung

 1.1. — Das Ziel fest vor Augen: erfolgreicher Start in die Ausbildung

Um Schüler bei ihrem Weg von der Schule in einen Ausbildungsplatz sinnvoll zu unterstützen, bedarf es konkreter Angebote. Wir begrüßen daher laufende Programme für Schulabbrecher sehr. Ebenso muss die Berufsberatung und Ausbildungsplatz- Vermittlung einen noch wichtigeren Stellenwert in den letzten zwei Schuljahren auf allen Schulformen erhalten und auf individuelle Herausforderungen reagiert werden.

 1.2. — Durchlässigkeit im Schulsystem stärken — Aufbau- und Brückenkurse

 Aufbaukurse und Brückenkurse zwischen Schulabschlüssen müssen stärker fokussiert
 werden: Die Anforderungen zwischen den Schulformen variieren zum Teil sehr stark und
 selbst Brückenkurse nehmen plötzliche Schritte im Lernniveau. Das hat große
 Abbrecher- und Durchfallquoten zur Folge. Wir fordern daher die Aufstellung der
 Lehrpläne derart, dass das Fachniveau schrittweise anziehen muss und die Lehrpläne
 
der bestehenden Kurse beständig auf ihren Erfolg hin zu überprüfen sind. Der Erfolg
 
muss sich einerseits an der Bestehensquote der Kursteilnehmer und andererseits an der
 Bestehensquote in den Abschlüssen des nächsthöheren Abschlussniveaus, auf das durch
 den Brückenkurs vorbereitet werden soll, bemessen. Die Lehrpläne müssen alle 3 Jahre
 auf diese Erfolge hin vom Landeskultusministerium hin evaluiert und Lehrplaninhalte
 entlang der Ergebnisse angepasst werden.

 1.3. — Fernlehrkurse — Aufbaukurse berufsbegleitend

 Wir fordern, die Angebote verstärkt berufsbegleitend bzw. nebenschulisch anzubieten
 und (digitale) Fernlehrkurse in den Fokus zu nehmen. Wir erhoffen uns damit in der
 Folge unter anderem eine stärkere Einbeziehung des ländlichen Raums bei der
 Wahrnehmbarkeit der Angebote. Sich hierbei auf private Anbieter zu verlassen,
 erscheint uns als Versagen der bisherigen Bildungspolitik im Land. Es braucht demnach
 Vorlagen aus dem Kultusministerium für solche flächendeckenden (online)
 Fernlehrkurse.

 1.4. — Durchlässigkeit für Wechsler stärken

 Wir erachten es als Verschwendung von Lebenszeit, wenn man das, was man bereits
 gelernt und bestanden hat, in der gleichen Form nochmal lernen und prüfen lassen
 muss. Wir fordern daher die flächendeckende Anrechenbarkeit von Inhalten aus der
 Ausbildung im fachlich geeigneten Studium, wie es andere Bundesländer zum Teil
 bereits anbieten. Ebenso wollen wir, dass Inhalte aus dem Studium in einer Ausbildung
 angerechnet werden können. Bei Eignung sollen sich Wechsler hierbei ganze Module bzw.
 Seminare anrechnen lassen können und dadurch sowohl Ausbildungszeit als auch
 Studienzeit verkürzen
können. [Fußnote 1.1]

1.5 Schulbank UND Werkbank: Das “Double Degree Konzept” für eine duale Oberstufe
Um alle Ausbildungs-Potenziale zu nutzen, ist eine zusätzliche
Ausbildungsoffensive an Gymnasien notwendig, da diese die meistgewählte
weiterführende Schulart in BW darstellen. Schüler an Gymnasien sollen deshalb dabei
gefördert werden, ab der Mittelstufe eine Berufsausbildung parallel zur Schule zu
beginnen und somit erste praktische Erfahrungen in Ausbildungsbetrieben zu sammeln.
Dazu muss die Landesregierung eine Struktur schaffen, die eine flächendeckende
Kooperation zwischen Schulen und Ausbildungsbetrieben ermöglicht. Diese Kooperation
zwischen Schulen und Ausbildungsbetrieben soll ein duales System etablieren. In
diesem System werden die Schüler ausgebildet. Im Beispiel einer G13-Schullaufbahn
stellt dies, von der neunten bis zur dreizehnten Klassenstufe, einen Zeitaufwand von
insgesamt sieben Monaten für den Schüler in seiner Freizeit dar. Wie und wann diese
Ausbildungszeit absolviert werden soll, sollen die Betriebe und die Schüler
individuell abklären können. Mit dem Abitur erhält der Schüler ein Zertifikat für die
Ausbildung auf dem Abiturzeugnis. Entscheidet sich der Abiturient dazu, die
Ausbildung zu vollenden, wird ihm die bereits absolvierte Ausbildungszeit individuell
angerechnet und die Ausbildung entsprechend verkürzt. Mit diesem „Double Degree
Konzept“ hat der Schüler deutlich weniger Zeitaufwand, um ein Ausbildungszertifikat
nach dem Abitur zu erhalten.

 Kapitel 2 — Der Informationsweg vor der Entscheidung zur Ausbildung

 2.1. — Berufsberatungsangebote ausbauen

Wir wollen voll digitalisierte Berufsberatungszentren landesweit, die ihre Berufsberatungstermine sowohl vor Ort als auch digital anbieten und Info-Materialien digital frei zugänglich abrufbar zur Verfügung stellen. (Online) Berufsberatungstermine in Schulklassen sollen bereits ab Klasse 7 schulformübergreifend angeboten werden. Je jünger die Teilnehmer, desto stärker soll der Fokus auf einer generellen Übersicht über Berufsbilder liegen. Mit fortschreitendem Alter der Teilnehmer ist spezifischere und individualisierte Berufsberatung zielführend. Hier sehen wir auch eine Möglichkeit für den Einsatz von dedizierten KI-Chatbots. Sie können Jugendlichen personalisierte Informationen auf Augenhöhe liefern und die Erstkontakthürde ist niedriger und natürlicher als bei anderen (traditionellen) Angeboten.

 Ziel ist die frühzeitige Information über verschiedene Berufswege, um die Bandbreite
 der Berufsorientierung darstellen zu können, und dünn besiedelte Regionen besser mit
 Berufsberatungsangeboten zu erreichen.

 2.2. — Praktika unterstützen

 Die Angebote der Girls-/Boys-Days finden wir sehr gut, denn Geschlechterklischees bei der Berufswahl lehnen wir ab. BOGY und weitere berufsorientierende Pflichtpraktika befürworten wir.

 Wir wollen außerdem die Möglichkeit für Schüler schaffen, sich bei Betriebspraktika ab Klasse 7 fünf bis zehn Tage vom Unterricht entschuldigen zu dürfen, wenn der Betrieb eine ordentliche Bestätigung für ein Kurzzeitpraktikum ausfüllt.

 2.3. — Infos direkt an die Schulen holen

 Wir wollen an weiterführenden Schulen Ausbildungsmessen zulassen, Praxis-Termine
 (Werks-, Firmenbesichtigungen) als Schulausflug zulassen und Info-Termine durch die
 ortsansässige Industrie-Handels-Kammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und den Verband
 für freie Berufe (BFB) für einzelne Schulklassen oder Jahrgänge ermöglichen.

 2.4. — Communication is key

 Im täglichen Schulbetrieb findet bereits Berufsberatung durch die Lehrer statt. Wir
 wollen unsere Lehrer bei vorurteilsfreier Kommunikation bzgl. Ausbildungsberufen
 
unterstützen und dort schulen, wo Einblicke während der eigenen Lehrerausbildung
 nicht möglich waren.

 Wir schlagen daher Kurzzeitpraktika (1-2 Wochen) als Pflichtpraktika im Lehramtsstudium äquivalent zu bereits bestehenden Vorgaben für angehende Lehrer vor, die z.B. in Handwerksbetrieben, Büros u.ä. abgelegt werden können. Jene Praktika-Anbieter sollen hierfür ökonomisch kompensiert werden. Ziel ist, kurze Einblicke in klassische und beliebte Ausbildungsberufe zu eröffnen und die Möglichkeit zur zwischenmenschlichen Begegnung mit der Arbeitsrealität zu schaffen. Das Kurzzeitpraktikum kann an jeder Stelle im Studium abgeleistet werden.

 2.5. — Auch auf dem Gymnasium

 Die Berufsorientierung über Ausbildungsberufe hat auch am Gymnasium implementiert zu
 werden. Wir fordern, die Bewerbung der Ausbildung gleichrangig neben die Bewerbung
 für ein Studium zu stellen und den dual-beruflichen und akademischen Ausbildungsweg
 Gymnasialschülern vorurteilsfrei parallel zueinander aufzuzeigen. Aufzuzeigen sind
 nicht nur Abläufe, sondern auch Aufstiegsmöglichkeiten und die Optionen zur
 Selbstständigkeit, Unternehmensgründung uvm., die eine Ausbildung nach dem Abitur
 eröffnet.

 2.6. — Bewerbungstraining

 Informationen und Training rund um Bewerbungen haben glücklicherweise schon lange
 Einzug in die Schulen gehalten. Die Methoden, die geübt werden, müssen jedoch ständig
 an den aktuellen Stand der Arbeitsrealität angepasst werden. Im Vordergrund stehen
 sollten z.B. keine ausgedruckten Bewerbungsmappen mehr, sondern erfolgreiche online-
 Bewerbungen, Assessment-Center, Bewerbungsgespräche. Die Maßnahmen der Schulen müssen
 entsprechend realitätsbezogen sein.

 2.7. — Explizite Information und Beratung über Vorteile der dualen Ausbildung bei
 Flüchtlingen und Migranten

 Das Wissen über das deutsche Ausbildungssystem unter Flüchtlingen und Migranten, die
 nach Deutschland kommen und vorhaben, hier zu bleiben und sich in den Arbeitsmarkt zu
 integrieren, muss frühzeitig im Integrationsprozess etabliert werden. Priorität hat
 nicht, Fragen im Einbürgerungstest darüber beantworten zu können, wie viele Flüsse Deutschland hat, sondern die Vermittlung unserer Werte und die möglichst schnelle Vorbereitung auf den erfolgreichen

 Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Erarbeitung von Qualifikationen.
 Dafür ist die Information und Berufsberatung rund um das Thema einer Ausbildung für
 diesen Personenkreis essentiell.

Kapitel 3 — Anreize zur Bewerbung setzen — Thema Geld während der Ausbildung

 3.1. Reelle Mindestvergütung für Azubis

 In der Ausbildung geht es darum, neben dem neu erworbenen Fachwissen individuelle
 Kompetenzen zu erkennen und auszubauen. Wichtig ist, den Azubi in seiner
 Lernbereitschaft und als leistungsbereiten Teil der Belegschaft anzuerkennen und
 ernst zu nehmen. Wir empfinden daher die Notwendigkeit als Ausdruck dieses Willens,
 reelles Gehalt für reelle Arbeit zu entrichten und Auszubildende in ihren Forderungen
 nach einer übergreifenden Mindestvergütung zu unterstützen und niedriger ausfallende
 Ausnahmen über Tarifverträge nicht mehr gelten zu lassen. [Fußnote 3.1.]

 3.2. — Überstunden und Mehrstunden

 Daneben gilt aktuell das Verbot für Überstunden für Auszubildende. Das trifft nicht
 in allen Betrieben die Realität. Wenn angeordnete Mehrarbeit, sprich Überstunden,
 auftreten, müssen sie konsequenterweise verzeichnet werden und dem Azubi monetär
 ausbezahlt oder als Freizeitausgleich vergolten werden. Sie zu negieren, ist
 respektlos gegenüber der erbrachten Arbeitsleistung des Azubis. Konkret heißt das,
 dass wir eine Aufweichung des Verbots von Überstunden bei Azubis fordern, um den
 bereits gegebenen betrieblichen Realitäten zu entsprechen und Azubis in ihren
 Arbeitsrechten zu stärken. Das bedeutet in der Konsequenz im Übrigen auch, dass auch
 Azubis für uns dem Gesetz zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit unterliegen und
 wir für sie keine Ausnahmen mehr gelten lassen.

 Ebenso sind Mehrstunden als spontan auftretende Verlängerung der Arbeitszeit im
 Gegensatz zu angeordneten Überstunden ebenfalls zu beachten. Sie werden bereits
 regelmäßig ausgeglichen oder ausbezahlt. Wir wünschen uns diesen Umgang beim
 Auftreten von Mehrstunden für alle Betriebe gleichermaßen.

Die betriebliche Realität anzuerkennen, bedeutet nicht, Überstunden oder Mehrstunden zur Normalität werden zu lassen. Bei auftretender Regelmäßigkeit von Überstunden und Mehrstunden könnten wir uns betriebliche Strafzahlungen vorstellen. Mehrstunden und Überstunden sollten prinzipiell nicht in Vorbereitungsphasen zu Klausuren, Zwischen- oder Abschlussprüfungen angeordnet werden dürfen. Bei ausdrücklichem Einverständnis des Auszubildenen kann dies jedoch zulässig sein.

 3.3. — Alle Ausbildungen in Teilzeit und berufsbegleitend ermöglichen

Ebenso wie beim Studium in Teilzeit schafft auch die Öffnung von Ausbildungen in Teilzeit Interessenten die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung ihrer Wahl entscheiden zu können. Dies soll für Ausbildungen gelten, bei denen dies organisatorisch möglich ist. Ob die Pflege Angehöriger, eigene Kinder, persönliche Einschränkungen aufgrund von Krankheit oder andere Gründe vorliegen; nicht die Frage nach Teilzeit oder Vollzeit ist entscheidend, sondern die Eignung und das fachliche Interesse. Vor allem die Berufsschulen müssen sich daher auf neue Gegebenheiten einstellen und sich für Teilzeit-Angebote öffnen. Auch der Unterricht in digitaler Form und zu bisher ungewohnten Uhrzeiten (z.B. abends), als Wochenend-Blockunterricht und in anderen bisher ungewohnten Formen muss etabliert werden. Die Erfahrungen aus der Pandemiezeit können hier sinnbringend eingebracht werden. Etwaigen Blockaden durch Berufsschulen ist durch politische Anreize und im Zweifelsfall Vorschriften Abhilfe zu verschaffen.

3.4. — Entlastung der schulischen Ausbildungen -> Schulgeld abschaffen

Wir stehen auch für Entlastungen der schulischen Ausbildungen. Wir fordern daher, das
Schulgeld bei schulischen Ausbildungen für alle Berufe im sozialen und
gesundheitlichen Ausbildungsbereich für Auszubildende endlich aufzuheben. Für
Pflichtpraktikas in schulischen Ausbildungen fordern wir die Bezahlung der
Auszubildenden während der Praktikumszeit durch den Praktikumspartner (Betrieb,
Praxis, KiTa u.ä.) entlang der Mindestvergütung für Auszubildende. Die Vergütung darf
nicht auf Ausbildungsbeihilfen oder sonstige Bezüge angerechnet werden, da es sich
bei der Erbringung um staatliche Qualifikationsvorgaben handelt.

3.5. — „Bildungs-Bonus“ auf Sozialhilfe einführen

Wenn man während der Ausbildung auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gem. SGB III
angewiesen ist, sprich Sozialhilfe für Azubis, fordern wir die Zahlung eines
generellen Bonus auf den Satz der Beihilfe, weil dies einen Anreiz für Qualifizierung
bietet. Bei guter Leistung fordern wir für Bezieher einen weiteren monatlichen Bonus,
um den Anreizgedanken für gute und sehr gute Leistungen in der Ausbildung weiter zu
stärken. Wir fordern die generelle Anpassung der Höhe des BAB entlang der Erhöhungen
des Bürgergeldes. [Fußnote 3.5]

Für Bezieher der Berufsausbildungsbeihilfe wünschen wir uns bei weiter Entfernung zum
Ausbildungsort oder der Berufsschule den direkten Zuschuss zur Deckung der
tatsächlich anfallenden Kosten (Mobilitätszuschuss) beizubehalten. Dies kann eine Übernahme des
aktuellen Deutschland-Tickets für die betreffenden Ausbildungsphasen bedeuten.

3.6. — Gehaltshöhe während der Ausbildung — Entgelttransparenzgesetz auch für
Ausbildungsstellenangebote

Wir fordern die konsequente Anwendung des Entgelttransparenzgesetz auch auf
Stellenausschreibungen von Ausbildungsplätzen. Bei der Ausschreibung dieser Stellen
sehen wir die Unternehmen in der Pflicht, innerhalb der Inserate auf einen Blick Höhe
der Ausbildungsvergütung
 und ggf. weiterer Boni während der Ausbildung aufzulisten,
um eine bessere Vergleichbarkeit für Interessenten zu gewährleisten. Ein allgemeiner
Verweis auf irgendeinen Tarif-Mantel-Vertrag ist nicht aussagekräftig genug; die
genaue Angabe zur Höhe der Ausbildungsgehälter ist notwendig um Transparenz vor einem
aufwendigen Bewerbungsprozess für den potentiellen Azubi zu sichern.

3.7. — Stipendienkultur, auch für Azubis

Wir fordern die Einbindung von Auszubildenden bereits während der Ausbildung in die
Förderung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Neben dem
bestehenden Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium der SBB fordern wir die
Einrichtung eines Ausbildungsstipendiums. Ebenso fordern wir die Aufnahme von
Stipendien für Auszubildende in die Begabtenförderungswerke (u.a.
Deutschlandstipendium, Stipendien parteinaher Stiftungen). [Fußnote 3.7]

3.8. — Mobilität während der Ausbildung — Bahn frei für das Azubi-Ticket

Wir begrüßen die geplante Umstellung des Jugendtickets Baden-Württemberg zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket zu einem Ausgabepreis von 365 € im Jahr wovon auch Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr profitieren. Darüber hinaus fordern wir gegen einen Nachweis des Azubi-Status dieses vergünstigte Ticket auf für Auszubildende über 27 Jahren zugänglich zu machen. Der Nachweis soll direkt in der App der Deutschen Bahn oder regionaler Anbieter eingepflegt werden können.
Kapitel 4 — Unser Liberales Versprechen: Aufstieg durch Leistung – Lebenslanger Aufstieg durch berufliche Neuqualifizierung

 Wir Liberale erkennen an, dass im Leben die diversen Biografien, diversen
 Lebensentwürfe, diversen Bildungsverläufe und berufsspezifische Umwälzungen dazu
 führen können, dass man später im Leben lange nach abgeschlossener Erstausbildung und
 mit Familie bzw. Kindern eine Umschulung in Betracht ziehen muss oder eine
 Neuqualifizierung beginnen muss, wenn die eigene Ausbildung so lange her, dass es sie
 gar nicht mehr gibt oder das Berufsbild so starken Veränderungen unterliegt, dass
 eine Umschulung keinen Sinn ergibt. Auch die körperliche Beanspruchung vieler Berufe
 ergibt einen solchen Bedarf später im Leben. Die resultierenden Sonderbedarfe in
 solchen Sondersituationen erkennen wir an.

 4.1. — Finanzierung einer zweiten Ausbildung tatkräftig unterstützen

 Den Finanzierungsbedarf während einer solchen zweiten Ausbildung später im Leben
 möchten wir daher stärken und positive Anreize setzen: Wir wollen den Zugang zur
 Berufsausbildungsbeihilfe vereinfachen und sie öffnen für einen zweiten
 Ausbildungsweg. Bei Bezug von Sozialhilfe/Bürgergeld fordern wir einen abzugsfreien
 Bonus
 für Azubis. Der Bonus muss bei Abbruch der Ausbildung zurückgezahlt werden, um
 Ausnutzung zu verhindern. Daneben braucht es für uns höhere Vermögensfreibeträge als
 bisher, da der Absicherungsbedarf im höheren Alter größer ausfällt, und die
 Abschaffung der Pflicht zur Auflösung von privater Altersvorsorge u.ä. bevor man
 Berufsausbildungsbeihilfe oder Bürgergeld beziehen darf. Gerade im fortgeschrittenen
 mittleren Alter entsteht sonst die Gefahr einer Altersarmut, obwohl die betroffene
 Person aktiv vorgesorgt hat. Auch die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Ausbildung
 in Teilzeit
 wollen wir hier erneut hervorheben.

 4.2. — Eltern in Ausbildung entlasten

 Für Eltern, die sich in ihrer Ausbildung befinden, braucht es umfangreiche
 Entlastungen. Priorität hat, ein oder beide Elternteile trotz der
 Betreuungsintensität, die ein Kind benötigt, nicht aus der Ausbildung zu verlieren.
 Viele Eltern berichten von der Unvereinbarkeit einer Ausbildung mit Familie.

 Wir fordern daher die Betreuungsgebühren für Kinder äquivalent zu den Empfängern von
 Bürgergeld vollständig zu erlassen, solange ein oder beide Eltern in Ausbildung sind.
 Dies gilt auch, wenn unverheiratete Paare glaubhaft versichern können, dass ein
 Elternteil die Familie mit dessen Erwerbseinkommen finanziell trägt und das andere
 Elternteil kein Erwerbseinkommen beitragen kann. [Fußnote 4.2] Für diese Entlastung
 kann es eine Einkommensobergrenze geben.

 Über das bereits bestehende Sozial- und Teilhabegesetz fordern wir weitere, neu zu
 schaffende Teilhabemöglichkeiten für Kinder von Eltern in Ausbildung, z.B. für
 Ferienlagerteilnahme, und für Eltern in Ausbildung für Nachhilfestunden,
 Brückenkurse, Büchergeld o.ä. Diese Forderungen entsprechen unserer grundlegenden
 Forderung des Bildungsgutscheinesystems (Rucksackprinzip).

 Außerdem bekräftigen wir hier noch einmal die Notwendigkeit alle Ausbildungen in
 Teilzeit 
zu ermöglichen und Berufsschulunterricht (Theorieanteil) bei Bedarf
 vollständig digital anzubieten.

Kapitel 5 — Was wird ausgebildet — Inhalte und Titel der Ausbildungen

 Wir erleben (bekannte und sehr beliebte) Ausbildungen, deren letzte
 Prüfungsverordnung 1998 beschlossen wurde. [Fußnote 5.1] Das empfinden wir als
 untragbar. Wenn der deutsche Arbeitsmarkt Schritt halten möchte gegenüber den
 umfassenden Umwälzungen in der Arbeitswelt, muss auch die Aktualität einer jeden
 Ausbildung
 damit Schritt halten.

 5.1. — Evaluation der Ausbildungsinhalte

 Wir fordern daher, dass die Inhalte der Ausbildungen alle 3 bis spätestens 5 Jahre
 evaluiert und am aktuellen Stand der Branchen gemessen und angepasst werden. Dabei
 unterschieden wir nicht, ob die Ausbildungen durch die Kammern, staatliche Stellen
 oder private Träger abgenommen werden.

 5.2. — Zusammensetzung der Ausbildungs-Evaluationen

 Zur Evaluation schwebt uns die Aufstellung ständiger Ausschussgruppen aus
 Berufsexperten, Pädagogen, Sozialpartnern und Ministerialbeamten aus den
 Prüfungsordnungsstellen vor. Diese Ausschüsse stehen in ständigem, inhaltlichen
 Austausch mit den jeweiligen Branchenvertretern und gewährleisten damit einen
 inhaltlichen Kurzschluss in die Prüfungsordnungen der Berufsbezeichnungen. [Fußnote
 5.2]

Kapitel 6 — Bildungsschwerpunkt Berufsschulen

Wo ausgebildet wird, muss die Ausstattung stimmen.

 6.1. — Schulsanierungen — größerer Stau als auf der Autobahn:

 Unsere Berufsschulen sind ebenso wie alle anderen Schularten im Land marode,
 energetisch oder digital oder vollständig sanierungsbedürftig. Der Investitionsstau
 im Land geht in die Milliarden. [Fußnote 6.1.1] Wir fordern daher die Aufstockung in
 einem Nachtragshaushalt
 und die Verstetigung des Budgetrahmens für Schulsanierungen
 von mindestens 0,5 % des Gesamthaushaltes des Landes. [Fußnote 6.1.2] Die
 Finanzierung wird aktuell zum allergrößten Teil den Kommunen überlassen. Gerade in
 Kommunen ohne viel finanziellen Spielraum bedeutet eine solche Sanierung eine
 haushälterische Extrembelastung. Die Finanzierungsform muss daher neu austariert
 werden und das Land stärker bezuschussen, bei Förderantragstellung und -bewilligung
 nämlich mindestens 30 %. Förderanträge aus verschiedenen Landesfördertöpfen,
 Bundesförderprogrammen, EU-Förderungen, usw. müssen miteinander kombinierbar sein.
 [Fußnote 6.1.3]

 6.2. — Schulrenovierungen:

 Gleiches gilt für Renovierungen, deren Höhen die Haushaltsrahmen der jeweiligen
 Kommunen empfindlich überschreiten.

 6.3. — Moderne Hardware statt Abakus:

 Ebenso müssen Förderregularien zu schnelleren Ausstattungs-Updates entworfen bzw. an
 den realen Bedarf angepasst werden. Das beinhaltet neben technischer Software für
 Whiteboards, neuen Beamern, usw. auch andere übliche Ausstattung wie Küchengeräte,
 Labore, Werkbänke uvm. aus den Praxiseinheiten. Ziel muss eine Aktualisierung von
 Berufsschulaustattung
alle 3 Jahre sein.

 6.4. — Moderne Software für die Bildung der Zukunft

 Praxisbereiche an Berufsschulen müssen stetig an den aktuellen Stand der Branchen
 angepasst werden um Berufsschüler jederzeit adäquat zur realen Lage der jeweiligen
 Branche ausbilden zu können. Wir fordern die Verankerung einer jährlichen
 Kostenevaluierung
 im Kultusministerium und auf Grundlage dieser Bedarfsermittlung die
 Einberechnung von Mittelbezuschussungen auf Landesebene für moderne Ausstattung an
 Berufsschulen auf Antrag.

 6.5. — Lehrer-Schüler-Schlüssel senken

 Die Klassen- und Gruppengrößen müssen in allen Unterrichtsarten der Berufsschulen
 reduziert werden, um der immer weiter steigenden Heterogenität und den gewachsenen
 Herausforderungen
 in den Klassenzimmern und Werkstätten und den gestiegenen
 beruflichen Anforderungen in der Ausbildung gerecht zu werden. In der Berufsschule
 unterschieden wird sowohl nach der Klassengröße für allgemeine/theoretische
 Unterrichtseinheiten und der Gruppengröße für Praxiseinheiten, sowie nach
 Untergrenzen (Mindestschüleranzahl) und Obergrenzen (Maximalschüleranzahl,
 ‘Klassenteiler’) der jeweiligen Schülergruppierungen.

 

In den Berufsschulklassen muss der Klassenteiler für alle Arten der Berufsschulen reduziert werden von aktuell 30 auf mindestens 24; bei aktuellen Klassenteiler unter diesem Wert (bspw. bereits in Berufsschulklassen mit überwiegendem Ausländeranteil) auf 20. In den Gruppengrößen in fachpraktischen Unterrichtseinheiten in Werkstätten, Lehrküchen, Laboren usw. muss der Gruppenteiler für alle Arten der Berufsschulen reduziert werden von aktuell 16 auf 12; bei aktuellen Gruppenteilern unter diesem Wert auf 10. Gleichzeitig müssen Mindestschülergrößen neu definiert werden: Die Untergrenze für Klassengrößen muss reduziert werden von 16 auf 12; die für Gruppengrößen in fachpraktischen Einheiten von 8 auf 6.

Wert auf 10. Gleichzeitig müssen Mindestgruppengrößen neu definiert werden: Die Untergrenze für Klassengrößen muss reduziert werden von 16 auf 12; die für Gruppengrößen in fachpraktischen Einheiten von 8 auf 6. [Fußnote 6.5]

 Wir erneuern unsere Forderung nach einem “digitalen Hausmeister” bzw. digitalen
 Hausmeisterservice an allen Schulen. Konsequenterweise bezieht sich das auch auf alle
 Berufsschulen.

Kapitel 7 — Berufsschullehrer — das Herz des schulischen Teils in der Ausbildung

 In der Berufsschule arbeiten Lehrer aus zwei verschiedenen Hintergründen daran
 Berufsschüler mit dem nötigen theoretischen Rüstzeug fit für den Berufsalltag zu
 machen: Einerseits Lehrer für Fachtheorie (Lehrer) und allgemeinbildende Fächer, und
 andererseits Lehrer für Fachpraxis (Fachlehrer). Zusätzlich arbeiten Werkstattlehrer
 im fachpraktischen Unterricht ergänzend.

 Erst das Zusammenspiel aller Lehrkräfteeinheiten bringt den gewohnten
 Ausbildungserfolg für Berufsschüler. Alle Gruppen der Berufsschullehrer müssen daher
 beständig in ihren jeweils eigenen Anforderungen bedacht werden. [Fußnote 7.0]

 7.1. — Seiteneinstieg vereinfachen — vom Fachstudium zur Lehrertätigkeit

 Der Übergang vom Studium in die Schule ist zwar bereits möglich, unterliegt aber
 aufwändigen Voraussetzungen. Wir wollen diese Seiteneinsteiger schneller einbinden:
 Statt nach abgeschlossenem Hochschulstudium noch den 18-monatigen Aufbaulehrgang an
 einem der Seminare der Landesregierung abzulegen und danach das Referendariat,
 fordern wir die sofortige Einbringung der angehenden Lehrkräfte (Anwärter) in den
 Schulalltag in Teilzeitanstellung bei berufsbegleitender Parallelqualifizierung in
 Teilzeit innerhalb von 24 Monaten
. Die aktuellen Anwärterbezüge steigen entsprechend
 auf ein Teilzeitgehalt. Der Unterricht erfolgt sowohl medial im home office als auch
 im Blockunterricht während der Schulferien
 vor Ort in einer der
 Landesseminarstandorte statt wie bisher ausschließlich im Seminar vor Ort.

 7.2. — Seiteneinstieg vereinfachen — aus der Berufspraxis in die Lehrtätigkeit

Bewerber mit Ausbildung ohne Studium können sich für die Anstellung als Fachlehrer bewerben, wenn sie einen Techniker-, Fachwirt(Wirtschaft,-Banken…)- oder Meistertitel tragen. Für Bewerber mit

 Ausbilderschein fordern wir die Verkürzung des Seminars um ein halbes Jahr und die
 sofortige Einbindung in den Schulablauf
. Begleiteter Unterricht ist bereits Realität
 an Schulen mit großem Lehrermangel und die erbrachte Arbeit der Lehrkräfte muss
 anerkannt werden. Hat ein Bewerber den Ausbilderschein bereits abgelegt und kann mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Ausbildung von Azubis nachweisen, fordern wir

 den Entfall der Seminarpflicht. Schwerpunkt ist nicht, ob man ein voll studierter
 Pädagoge ist, sondern ob man Fachwissen weitergeben kann und bereits Lehrerfahrung
 
hat.

 7.3. — Einstufung Werkstattlehrkräfte

 Wir fordern die Einstufung der Werkstattlehrkräfte in die Besoldungsgruppe A10. Eine
 niedrigere Besoldungsgruppe erschließt sich nicht, da Werkstattlehrer die gleiche
 Arbeit verrichten wie Fachlehrer und gleichen Vorgaben unterliegen, bevor sie zum
 Unterricht zugelassen werden. Das Gehalt im Beruf muss attraktiv sein, um die besten
 Lehrkräfte aus der Praxis als Berufsschullehrer zu gewinnen.

 7.4. — Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Lehrkräfte

 Eine parallele Anstellung im Betrieb und in der Berufsschule für Fachlehrer — wie für
 Werkstattlehrer längst möglich — erachten wir für hochgradig sinnvoll, um die
 Arbeitspraxis direkt in die Berufsschulen einbringen zu können.

 Wir fordern außerdem für Berufsschullehrer passgenaue Arbeitszeitmodelle zu erproben,
 die auch Home office durch digitalen Unterricht uvm. umfassen müssen. Wenn
 Unternehmen sich bereit erklären, einen Angestellten als Praxislehrkraft zur
 Verfügung zu stellen, dann sollte dies ermöglicht werden, da dadurch kleinere Gruppen
 möglich sind. Die Kosten fallen in solchen Fällen zu 50 % auf die Unternehmen zurück.

 7.5 — Weiterbildung von Lehrkräften

 Nur wer selbst auf dem Stand der Zeit ist, kann aktuelles Wissen vermitteln. Daher
 sollten Berufsschullehrer in ihrem Fachgebiet ständig die Möglichkeit zur
 Weiterbildung erhalten und die Kosten dafür übernommen werden.

 7.6. Zentralisiertes Portal für Stellenausschreibungen

 Für alle Arten der Berufsschullehrer fordern wir ein landesweit zentralisiertes
 Portal
 für Stellenausschreibungen mit eindeutig nachvollziehbarem Anforderungsprofil.
 Auf diesem Portal sollen Schulen ihre Stellenausschreibungen eigenständig vornehmen
 können und mittelfristig absehbaren Bedarf frühzeitig als Stellenangebot einstellen
 können, z.B. bei länger absehbarer Pensionierung, Elternzeit u.ä.

 7.7. — Informationsportal auf Landeshomepage — einfach zu finden?

 Die Bereitstellung von Informationsmaterial für Einsteiger aus der Berufspraxis ist
 auf den Seiten der Landeshomepage und ähnlichen Seiten äußerst dünn. Wir fordern eine
 ordentliche, sofort auffindbare und übersichtlich gestaltete Übersicht auf den Seiten
 des Landes, des Kultusministeriums, der Regierungsbezirke und aller anderen
 offiziellen Stellen, die über den Qualifizierungsweg zum Fachlehrer umfänglich
 informieren
.

 Wir sind uns bewusst, dass die kleinere Teilung von Klassen und Gruppen einen höheren
 Lehrerbedarf
 nach sich ziehen wird. Wir halten diese Folge allerdings für eine
 positive Gelegenheit, das Berufsbild des Berufsschullehrers kritisch auf die
 Attraktivität des Berufsbildes hin zu untersuchen: familiäre Umstände wie fehlende
 Kindergartenplatz für die eigenen (Klein-)Kinder halten viele qualifizierte
 Lehrerinnen davon ab ihr Deputat zu erhöhen. Dafür braucht es konsequenten Ausbau
 kommunaler Betreuungsplätze bei gleichzeitigem Willen zu neuartigen
 Betreuungskonzepten, z.B. die Einrichtung von Betriebskindergärten an Schulzentren.

Kapitel 8 — Nach der Ausbildung ist vor der Weiterbildung — Der Weg nach der Ausbildung

 8.1. — In der Ausbildung bereits wissen, was danach kommt — Infos über Anschlussqualifizierungen

 Bereits in der Schulzeit über die Möglichkeiten von Anschlussqualifizierungen nach
 einer abgeschlossenen Ausbildung grundlegend zu informieren ist wichtig. Doch auch
 während der Ausbildung ist die differenzierte Information über alle Formen der
 berufsspezifischen Weiterbildungsoptionen essentiell, um informierte Entscheidungen
 nach dem Abschluss treffen zu können. Wir fordern daher die Aufnahme in die Lehrpläne
 einer jeden Ausbildung. Sie können im Unterricht oder durch Zusatzveranstaltungen
 abgedeckt werden. Sie müssen die stets aktuelle und umfassende Angebotsvielfalt
 gründlich abhandeln
, um die diversen Optionen aufzuzeigen und über Gesellen-,
 Techniker-, Meisterlehrgänge ebenso informieren wie über Spezialisierungen,
 Aufbaukurse, berufsbegleitende Weiterbildungen, uvm.

 8.2. — Einsichten aus der Praxis

 Um reale Einsichten aus der Praxis zu stärken, fordern wir die Berufsschulen und
 bildenden Zentren dazu auf, Schulausflüge wie bspw. Firmenbesuche passend zur
 Ausbildung verstärkt in das Lehrangebot einzubinden und dadurch den Überblick in die
 diversen Berufsfelder und Qualifizierungsfelder für Berufsschüler erlebbar zu
 gestalten.

 8.3. — Unverständliche Gebühren abschaffen

 Wer für sein Bachelor-Zeugnis nicht extra zahlen muss, muss es auch nicht für einen
 beruflich ebenso relevanten Abschluss: Für das eigene Abschlusszeugnis muss an einer
 Hochschule nach bestandenem Studium keine extra Gebühr entrichtet werden. Wir fordern
 die Angleichung für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse für Meister, Techniker,
 Fachwirte usw. deckungsgleich zu staatlichen Technikerschulen, die die Zeugnisse
 
längst kostenfrei ausgeben. Eine separate Entrichtung von Abschlusszeugnis-Gebühren
 ist daher abzuschaffen.

 Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 10 Jahre.