19.04.2015

Flüchtlingen ihr Recht auf Arbeit nicht mehr vorenthalten

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg begrüßen, dass im November 2014 einige Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten sind. So wurde die Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang auf die ersten drei Monate des Aufenthalts verkürzt. Anschließend besteht aber grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d.h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nur wenn keine geeigneten sogenannten „bevorrechtigten“ Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, wird eine Arbeitserlaubnis erteilt. Zudem existiert gem. § 33 Beschäftigungsverordnung weiterhin die Möglichkeit eines Arbeitsverbots für Geduldete: Ein Arbeitsverbot wird verhängt, wenn die Einreise zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist oder ein Abschiebungshindernis besteht, dass der Betreffende selbst zu vertreten hat.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg verurteilen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung aus dem Dezember 2014, in dem definiert wird, dass eine Einreise zum Zwecke des Bezugs öffentlicher Leistungen u. a. regelmäßig dann erfolgt sei, wenn „ein Asylantrag als unzulässig, unbeachtlich oder als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.“ Der weit überwiegende Teil der abgelehnten Asylantragsteller dürfte nach dieser Logik künftig nicht arbeiten. Die Verkürzung der Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang gerät auf diese Weise zur Farce. Vor diesem Hintergrund positionieren sich die Jungen Liberalen Baden- Württemberg folgendermaßen und fordern die Bundesregierung auf, sich für folgendes einzusetzen: Die Abschaffung der Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung. Die Abschaffung der Vorrangprüfung für Arbeitsstellen. Die Abschaffung der Möglichkeit eines Arbeitsverbots für Geduldete.

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