15.11.2009

Keine Aufweichung des Polizeigesetzes für allgemeine Alkoholverbote

Die Jungen Liberalen fordern von der FDP und der FDP-Landtagsfraktion, sich entschieden gegen eine vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg angedachte Änderung des Polizeigesetzes einzusetzen, welches Kommunen erlauben soll „präventiv“ allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Derartige Verbotsregelungen sind allenfalls dazu geeignet, Symptome zu bekämpfen oder Probleme zu verlagern, ohne die Ursachen wirksam anzugehen. Dabei werden die Grundrechte aller Betroffenen ohne Abwägung beschnitten, jeder Einzelne steht unter Generalverdacht.

Nicht jeder der trinkt wird gewalttätig. Ob von einer Person, die Alkohol trinkt, eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht ist vielmehr eine Entscheidung des Einzelfalls und kann nicht durch eine abstrakte-generelle Regelung im Polizeigesetz ersetzt werden. Es ist daher Aufgabe der örtlichen Polizei die jeweilige Situation zu beurteilen und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Kollektivstrafen sind für uns Junge Liberale keine Mittel eines demokratischen Rechtsstaates.

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