10.04.2024

One Software to rule them all


Der Beschaffungsprozess von Software für Kommunen, Ämter und andere staatliche
 Institutionen (wie z.B. Schulen) ist ein beschwerlicher Prozess, der viel Zeit und
 Steuergelder kostet. Derzeit gibt es keine definierten Standard-Softwares für häufig
 aufkommende Anwendungsfälle und die meisten Institutionen durchlaufen aufgrund
 fehlender Kommunikation und Zentralisierung alle einen Auswahl-Prozess, wenn ein
 Anwendungsfall digitalisiert werden soll.

 Durch dies gängige Praxis entsteht eine viel zu diversifizierte Software-Landschaft
 für staatliche Institutionen, welche nur schwer zu beherrschen ist. Ebenso
 verursachen die ständigen Beschaffungs- & und Auswahlprozesse unnötige Kosten. Auch
 ein dezentralisiertes Hosting von Software für staatliche Institutionen sorgt für
 mehr Kosten als ein zentralisiertes Hosting pro Bundesland oder gar ein
 zentralisiertes Hosting für den gesamten Bund.

 All diese Faktoren tragen zu dem Ausgabenproblem unseres Staates bei. Wir fordern
 daher:

  •  Einen zentralisierten Auswahlprozess für Software an Schulen auf Landesebene
  •  Ein zentralisierten Auswahlprozess für Verwaltungssoftware auf Bundesebene
     (Online-Kalender für Ämter o. ä.)
  •  Verfügungstellung der verfügbaren Software für staatliche Institutionen über
     einen Shop, einen App Store o. ä.
  •  Zentralisiertes Hosting der Software bei einem etablierten Cloud-Anbieter mit
     DSGVO konformen Rechenzentren und entsprechenden Security-Maßnahmen
  • Ausbau des landeseigenen Landeshochschulnetz “BelWü” zu einem
     ämterübergreifenden Anbieter für Internet, cloudbasierte Software, sowie als
     Host für den App-Store. BelWü soll dabei auch finanziell soweit ausgestattet
     werden, dass es in ausreichendem Maße Schulen und Ämter IT-Support bieten kann.
  •  Ein bundesweites zentrales Lizenzverwaltungskonzept für die Software-Produkte,
     welches jeweils auf Landesebene umgesetzt wird. Hierdurch versprechen wir uns
     bessere Vertragsabschlüsse und weniger anfallende Kosten während des
     Beschaffungsprozesses.
  •  Eine Unterstützung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder
     das jeweils zuständige Landesministerium für Digitalisierung bei der Einführung
     der Software-Produkte
  •  Eine Update- und Patch-Strategie für beschaffte Software-Produkte
  •  Eine Vereinheitlichung der bereits bestehenden Software-Landschaft auf Landes-
     und Bundesebene mit dem Ziel nicht mehr benötigte Produkte abzukündigen und
     dadurch anfallende Kosten einzusparen
  •  Eine zentrale Strategie zur Indizierung von Software und deren Version, um ein
     Alarmierung bei aufkommenden Sicherheitslücken zu gewährleisten.

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 Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.

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