29.11.2023

Eigentum stärken, Eigenheime ermöglichen, Wachstumsschwäche überwinden

Bauen ist in Deutschland zu teuer. Jeder Schritt, vom Antrag bis zur Fertigstellung,
 ist zu kompliziert und damit zu langsam. Vom Einfamilienhaus bis zur Fabrikhalle.
 Außerdem ist die Überregulierung ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der
 Grundstückseigentümer. Insbesondere akut ist die Lage in Ballungszentren, in denen
 der Regulierungswahn den Traum der eigenen vier Wände zerstört, zu Zersiedelung und
 sozialen Spannungen führt.

 Deswegen wollen wir eine radikale Kehrtwende. Für unseren Wohlstand, unser Klima und
 unseren sozialen Frieden. Dafür fordern wir:

  •  Einführung eines vereinfachten Baustandards in der Landesbauordnung für Baden-
     Württemberg (LBO), welcher als Regel in der Musterbauordnung verankert wird
  •  Senkung des Mindestabstandes auf 0,1 der Gebäudehöhe, um Nachverdichtung
     pauschal auch in Hinterhöfen zu ermöglichen, gekoppelt mit einer deutlichen
     Liberalisierung von §5 LBO
  •  Liberalisierung des §2 Absatz 4; Erhöhung von Gebäudeklasse 3 auf Gebäude mit
     Höhe von 13 Metern und und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,
     Erhöhung von Gebäudeklasse auf auf Gebäude mit Höhe von 30 Metern und
     Nutzungseinheiten jeweils nicht mehr als 800 m²
  •  Streichung von §11 LBO, “Gestaltung”
  •  Streichung von §14, Absatz 1 und 3 LBO
  •  Einfügung des folgenden Ausnahmetatbestands in § 29 Absatz 2 LBO: “Dies gilt
     nicht, wenn durch Änderung, Umbau oder Nutzungsänderung des Dachgeschosses
     oder durch nachträglichen Ausbau des obersten Geschosses oder bei der
     Aufstockung um bis zu zwei Geschosse Wohnraum geschaffen wird” 
  •  Streichung des § 35 Absatz 1 Satz 2 LBO
  •  Streichung von §37 LBO
  •  Liberalisierung von §55
  •  Streichung §62 Absatz 3
  •  Darüber hinaus eine Überprüfung jeder Baurichtlinie auf ihr Kosten-Nutzen
     Verhältnis und das streichen aller Regeln mit hohen Kosten und überschaubarem
     Nutzen
  •  Wir lehnen die strikten Flächenversiegelungsziele ab. Momentan führen sie zur
     Zersiedelung im ländlichen Raum und zum fehlen von Bauland in Städten.
  •  Wir begrüßen Kaltluftschneisen und Schwammstädte. Hohe Gebäude tragen durch ihre
     stärkere Verschattung und, wenn richtig gebaut, Luftschneisen zwischen hohen
     Gebäuden zu einer Kühlung bei. 
  •  Wir unterstützen städtische Initiativen zu mehr Verschattung und kühlen Städten.
     Allerdings ist dies kein Grund gegen Versiegelung, sondern für vorrausschauende
     Stadtplanung
  •  Jeden neuen Energiestandard zum Einsparen von Treibhausgasen sehen wir kritisch,
     insbesondere mit Blick auf die baldige Inklusion des Gebäudesektors in den
     Emissionszertifikatehandel. Spätestens dann müssen die Standards abgeschafft
     werden.
  •  Die Koppelung an strikte Energiestandards bei KfW Neubauförderungen sehen wir
     kritisch
  •  Ein Öffnungspassus für Standards aus anderen EU Ländern wie in §16b Absatz 2 LBO
     ist in anderen möglichen Passagen der LBO und des Baugesetzbuches einzufügen.
     Häuser in Dänemark, Frankreich oder Polen sind günstiger und dennoch sicher.
  •  Entscheidungen des Denkmalschutzamtes können zukünftig durch eine
     Zweidrittelmehrheit des Gemeinderates oder eines anderen zuständigen
     lokalpolitischen, gewählten Gremiums überstimmt werden. Ausgenommen sind
     Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
  •  Verfahrensfreiheit ist immer das oberste Ziel. Nicht die Verfahrensfreiheit,
     sondern das Verfahren erfordert Rechtfertigung. Direkt anzuwenden ist dies bei
     Umwidmung in eigenen Immobilien.
  •  Um dies sicherzustellen sind automatische Genehmigungen nach
     Höchstbearbeitungszeiten einzuführen
  •  Die Erhöhung der zulässigen nächtlichen Lärmgrenzwerte in der TA Lärm für Urbane
     und Kerngebiete auf 55 Dezibel und der Erweiterung der kommunalen Kompetenzen um
     die Möglichkeit, diesen Wert selbständig für einzelne Gebiete um weitere 5
     Dezibel zu erhöhen
  •  Streichung von LHeimBauVO §3 Absatz 1, individuelle Wohnbereiche. Perspektivisch
     soll sich jeder ein Einzelzimmer leisten können; Aber dies soll nicht über ein
     Verbot oder eine Pflicht erreicht werden.

 Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 10 Jahre.

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