22.09.2024

Waffenrecht reformieren – Automatische Meldepflicht bei psychischen Erkrankungen

Jeder Bürger, der einen legalen Zugang zu potentiell tödlichen Schusswaffen hat, besitzt  enorme Macht. Und damit eine  große Verantwortung: Die Verantwortung, mit den Waffen gewissenhaft umzugehen und die Waffe nicht zu missbrauchen. Bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung besteht eine erhöhte Gefahr, dass das Recht auf Waffenbesitz zum Schaden von anderen Menschen missbraucht wird. 

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg: 

  • Ärzte, die psychische Erkrankungen behandeln, können im Waffenregister abfragen, ob ein Patient eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen hat 
  • wenn ein behandelnder Arzt feststellt, dass ein Patient nicht die erforderliche persönliche Eignung besitzt, um eine Waffe zu besitzen, muss er dies der Kreispolizeibehörde melden
  • bei einer Einweisung in eine stationäre Therapie sind die Waffen während der Dauer des stationären Aufenthalts abzugeben; wird dieser abgebrochen, werden die Waffen bis zum Abschluss einer ambulanten oder stationären Therapie der psychischen Erkrankung einbehalten

Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.

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