01.06.2009

Änderung des Landtagswahlrechts


Der Landesparteitag möge beschließen:

Das jetzige Landtagswahlrecht ist kompliziert und durch den dramatisch unterschiedlichen Erfolgswert der Wählerstimmen in den verschiedenen Wahlkreisen auch demokratisch bedenklich.

Kein Wähler weiß genau, welcher Abgeordnete durch seine eine abgegebene Stimme profitiert. Da keine Unterscheidung zwischen gewünschter Persönlichkeit im Wahlkreis und der allgemein präferierten Partei möglich ist, wird auch die Direktwahl der Abgeordneten verzerrt. Die Partizipation der Parteimitglieder und sogar Funktionsträger auf landespolitische Prozesse ist zudem auf wenig wirksame Appelle beschränkt, obwohl der Landtagswahlkampf mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand von den Parteien bestritten wird.

Die FDP Baden-Württemberg strebt daher eine Änderung des Landtagswahlrechts an. Dabei soll ein Zweistimmenwahlrecht eingeführt werden. Außerdem sollen die Wahlkreise in ihrer Größe unter Berücksichtigung historisch-kultureller Bedürfnisse so angepasst werden, das erhebliche Abweichungen in der Anzahl der Wählerstimmen nicht mehr bestehen.

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