05.10.2018

Homöopathie nach Arzneimittelrichtlinie bewerten

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass Leistungen der besonderen Therapierichtungen, wie z.B. Homöopathie, durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Bezug auf die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen (GKV) wie konventionelle medizinische Behandlungen in ihrer Wirksamkeit bewertet werden sollen. Dies soll durch Studien nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft geschehen.

Des Weiteren fordern wir, dass in die Komitees der European Medicines Agency (EMA) zur Zulassung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) und Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC)) auch Experten mit Fachkenntnissen der konventionellen Medizin berufen werden müssen.

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