29.11.2023

Mehr Demokratie wagen – auch bei (Ober-)Bürgermeisterwahlen

Baden-Württemberg ist ein Bundesland, welches (Ober-)Bürgermeister eine besonders starke Rolle in den Kommunen spielen lässt. Anders als in den meisten Bundesländern ist eine Abwahl während der Amtsperiode nicht möglich, die noch dazu mit acht Jahren relativ lang ist. Daher bekräftigen die Jungen Liberalen ihre bestehende Forderung nach einer Verkürzung der Amtsperiode auf 5 Jahre. Diese Verkürzung soll nach dem Auslaufen der aktuell gültigen Amtszeiten der jeweiligen Stadtoberhäupter in Kraft treten. Ferner fordern die Jungen Liberalen, dass vom Land die Möglichkeit implementiert werden soll, die Gemeindeordnung Baden-Württembergs so zu ändern, dass ein amtierender (Ober-)Bürgermeister bei schwerwiegendem Fehlverhalten auf Antrag der Gemeinderäte per Volksabstimmung abgewählt werden kann. Sowohl für den Beschluss durch den Gemeinderat, als auch für die Volksabstimmung soll eine ⅔-Mehrheit für die Durchsetzung des Antrags bzw. der Abwahl nötig sein.

Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.

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