07.03.2004

Änderung des Transplantationsgesetzes

Die Jungen Liberalen fordern eine Änderung des Transplantationsgesetzes (TPGs). Die momentan geltende erweiterte Zustimmungslösung zur Organspende soll in ein Erklärungsmodell mit Widerspruchsmöglichkeit geändert werden. Zukünftig soll jeder Bürger bei Beantragung seines Personalausweises (ab dem 16. Lebensjahr) verpflichtet sein, anzugeben, ob er nach seinem Tod als Organspender zur Verfügung stehen möchte oder nicht. Diese Erklärung kann sich auch auf einzelne Organe beziehen. Dem Betroffenen ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, diese Entscheidung zu ändern. Eine Widerspruchsmöglichkeit Dritter besteht nicht. Diese Information wird nicht etwa auf dem Personalausweis vermerkt, sondern soll zentral erfasst werden und wird erst nach der Feststellung des Hirntodes zugänglich gemacht. Sämtliche anderen Paragraphen des TPGs bleiben unverändert. Bei der Ausgestaltung dieser Maßnahme muss insbesondere der Datenschutz berücksichtigt werden.

Mit der Änderung des TPGs einhergehen soll eine bundesweite Kampagne.

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