Amtszeit der Bürgermeister den demokratischen Grundsätzen anpassen
Der § 42 III 1 GemO BW wird wie folgt geändert: „Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt fünf Jahre.“
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Pax Ucraina – für einen gerechten Frieden in der Ukraine
Der russische Expansionskrieg von 2022 hat die sicherheitspolitische Lage in Europa nachhaltig verändert. Europäische Demokratien und Nationen werden nicht nur durch ihre...