01.01.1999

Bessere Kostenkontrolle bei Arztbesuchen

Bevor ein kassenärztlich zugelassener Arzt eine Leistungsaufstellung bei der Krankenkasse einreicht, muß diese von dem Patienten oder einer vom Patienten bevollmächtigten Person abgezeichnet werden. Die Leistungspositionen müssen in einer allgemeinverständlichen Terminologie geschrieben sein, welche von den Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft festgelegt wird und neben der Behandlungsart auch die Behandlungsdauer und den Abrechnungsbetrag der Leistungsposition enthalten. Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten auf Verlangen die Leistungspositionen zu erläutern. Der Patient kann die Unterschrift verweigern, wenn er begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnungspositionen hat. In diesem Fall bleibt es der Krankenkasse überlassen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Weitere Beschlüsse

Innovationsmotor der Freiheit bleiben – Für eine modernisierte FDP Baden-Württemberg

Das Ausscheiden der Freien Demokraten aus dem Deutschen Bundestag ist ein gravierendes Alarmsignal an die Zukunft des organisierten Liberalismus in unserem Land....

Freie Fahrt für faire Forschung – Mehr Tempo bei guten Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb für zukünftige Generationen...

Pax Ucraina – für einen gerechten Frieden in der Ukraine

Der russische Expansionskrieg von 2022 hat die sicherheitspolitische Lage in Europa nachhaltig verändert. Europäische Demokratien und Nationen werden nicht nur durch ihre...