01.07.2009

Bestimmung der Abgeordnetendiäten durch den Bundestag

Der Bundestag ist das höchste direkt vom Volk legitimierte Entscheidungsgremium in der Bundesrepublik Deutschland. Er hat zudem das alleinige Budgetrecht auf der Bundesebene. Eine übergeordnete Stelle gibt es nicht. Aus diesem Grund kann auch nur er allein dazu berufen sein, über die Diäten seiner Mitglieder zu entscheiden. Eine davon abweichende Regelung würde eine Grundgesetzänderung erfordern.

Deswegen lehnen die Jungen Liberalen es ab, die Höhe und Zusammensetzung der Abgeordnetendiäten von einer unabhängigen Sachverständigenkommission des Bundespräsidenten festlegen zu lassen. Dagegen befürworten die Jungen Liberalen eine beim Bundespräsidenten angesiedelte Kommission, welche dem Bundestag Vorschläge bezüglich der Abgeordnetendiäten unterbreitet.

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