In Deutschland werden aktuell jährlich 290.000 Tonnen Lebensmittel, die nicht verkauft werden können, weggeworfen. Gleichzeitig bleibt der Bedarf für genießbare Lebensmittel, welche die Mindesthaltbarkeitsdauer überschritten haben – etwa in Tafeln – hoch.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:
- Gesetzlicher Ausschluss der Haftung für Schäden, die aus dem Verzehr von
Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums herrühren, wenn und
soweit auf das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums hingewiesen wurde.
- Option 1: Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche oberhalb von 400 m2 werden dazu verpflichtet, nicht verkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel wohltätigen Organisationen zur Verfügung zu stellen.
- Option 2: Lebensmittelhändlern mit einer Verkaufsfläche oberhalb von 400 m2 wird ermöglicht, nicht verkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel wohltätigen Organisationen zur Verfügung zu stellen und die steuerliche Absetzbarkeit durch Abschreibungsmöglichkeiten zu erhöhen, indem der Einkaufspreis der ausgesonderten und abgelaufenen Waren zusätzlich abgesetzt werden darf. Die zusätzliche Absetzbarkeit darf sich nur auf jene abgelaufenen Lebensmittel beziehen, um keine falschen Anreize zur vorzeitigen Aussonderung zu setzen.
- Die potenzielle Weiterverwendung der Lebensmittel als Tierfutter soll dabei als
legitime Alternative erhalten bleiben
- Wir Junge Liberale Baden-Württemberg unterstützen zudem innovative Angebote wie bspw. Foodsharing-Apps.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.