22.10.2022

Catcalling ist keine Flirttaktik

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern:

Verbale, paraverbale, nonverbale sowie schriftliche anzügliche Kontaktaufnahmen soll als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Somit haben Mitarbeitende des Ordnungsamtes und der Polizei das Recht, bei Verstoßen vor Ort oder durch Aussagen von Zeugen die Möglichkeit ein Bußgeld auszustellen. Gegen dieses Bußgeld bleibt dem Täter der Rechtsweg der Bußgeldbeschwerde eröffnet, diese ist auf Kosten des Täters zu führen.

Die Höhe der Geldbuße soll abgestuft in einem Bußgeldkatalog festgehalten werden. Abstufungen sollen unter anderem nach der Schwere des Verstoßes definiert werden. Demnach sollen anzügliche Kontaktaufnahmen gegenüber Minderjährigen zudem mit einer höheren Geldbuße bestraft werden. Zudem müssen Mitarbeitende des Ordnungsamtes und der Polizei im Hinblick auf verschiedene Arten sexueller Belästigung und deren Vorstufen geschult werden, um diese erkennen und entsprechend sanktionieren zu können oder die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Des Weiteren sollten mehr Studien zu den Hintergründen und Folgen von Catcalling in Auftrag gegeben und grundsätzlich mehr Aufklärung zu diesem Thema geleistet werden.

Der Beschluss ist auf 5 Jahre befristet.

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