Freiheit ist das höchste Gut unserer Gesellschaft. Nur durch Sicherheit im öffentlichen Raum ist diese Freiheit zu ermöglichen. Ein gut ausgestatteter Polizeivollzugsdienst ist Grundvoraussetzung für die Durchsetzung der Rechtsordnung und somit für die Wahrung der Sicherheit unverzichtbar.
In Situationen, in denen die Beamten mit gewaltbereiten Individuen konfrontiert sind, ist eine Schließung der Lücke zwischen Reizstoff-Sprühgerät und der Schusswaffe notwendig.
Daher fordern wir die Ausstattung der Beamten des Polizeivollzugsdienstes Baden-Württemberg mit Distanzelektroimpulsgeräten. Diese sollen von allen Beamten, die möchten, im Streifendienst getragen werden. Um einen zurückhaltenden, auf Situationen der gegenwärtigen und erheblichen Gefahr beschränkten Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten sicherzustellen und das Bewusstsein für die Schwere des Eingriffs bei anwendenden Beamten zu stärken soll eine Dokumentations- und Begründungspflicht für Einsatzkräfte eingeführt werden.
Die Ausbildung an den Distanzelektroimpulsgeräten hat in Ausbildungslehrgängen für alle anwendenden Beamten zu erfolgen.
Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf 10 Jahre beschränkt.