12.03.2025

Don’t stop the party – Gastronomen mehr Spielraum geben

 Gastronomen, v.a. im ländlichen Bereich, brauchen mehr Freiheit bei der Durchführung
 von Veranstaltungen auf ihrem eigenen Betriebsgelände, die ggf. die Nachtruhe stören
 oder aus sonstigen Gründen beantragt werden müssen, so z.B. Sommerfeste. Deshalb
 fordern wir:

  •  Die Durchführung von zwei Veranstaltungen pro Jahr und je Gastronom ohne eine
     Beantragungspflicht bei der Gemeinde. Die Gemeinde muss jedoch 14 Tage im Voraus
     informiert werden und kann Einspruch erheben.
  •  Die Durchführung der Veranstaltungen ist zu begrenzen auf Wochenenden
     (Freitagabend – Sonntag) und Feiertage, sowie die Tage vor einem Feiertag.

 Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 2 Jahre.

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