Gastronomen, v.a. im ländlichen Bereich, brauchen mehr Freiheit bei der Durchführung
von Veranstaltungen auf ihrem eigenen Betriebsgelände, die ggf. die Nachtruhe stören
oder aus sonstigen Gründen beantragt werden müssen, so z.B. Sommerfeste. Deshalb
fordern wir:
- Die Durchführung von zwei Veranstaltungen pro Jahr und je Gastronom ohne eine
Beantragungspflicht bei der Gemeinde. Die Gemeinde muss jedoch 14 Tage im Voraus
informiert werden und kann Einspruch erheben. - Die Durchführung der Veranstaltungen ist zu begrenzen auf Wochenenden
(Freitagabend – Sonntag) und Feiertage, sowie die Tage vor einem Feiertag.
Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 2 Jahre.