Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die FDP-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Normierung der Staatshaftung mittels eines einfach verständlichen und klar formulierten Staatshaftungsgesetzes (StHG) endlich umzusetzen. Die Haftung des Staates für, von ihm an privatem Eigentum verursachten Schäden, wird von den Gerichten aus den §§ 74, 75 der Einleitung zum preußischen Landrecht von 1794 oder mittelbar aus den Grundrechten, aus einer entsprechenden Anwendung von Regelungen des BGB oder aus dem Gewohnheitsrecht hergeleitet. Für juristische Laien ist dies nicht verständlich und geschweige denn durchschaubar.
Wir wollen, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, aus den Gesetzen seine Rechte durch eine einfache Formulierung des Wortlauts ableiten zu können. Die Einführung eines Staatshaftungsgesetzes bedeutet für die Jungen Liberalen deshalb eine deutliche Verbesserung des Schutzes privaten Eigentums.