03.11.2002

Einführung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes.

Dieses Gesetz soll eine Rechtslücke schließen und einen jugendgerechten Strafvollzug ermöglichen, denn momentan werden alle Strafen nach den allgemeinen Regeln des Erwachsenenstrafvollzugsgesetzes vollstreckt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind der Auffassung, dass es einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedarf, um die Strafen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu vollstrecken. Dieses Gesetz muss auf die besonderen Bedürfnisse des Jugendstrafvollzugs eingehen.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafvollzug, der ebenfalls den Sühnegedanken beinhaltet, muss bei einem Jugendstrafvollzugsgesetz vielmehr der Gedanke der Resozialisierung im Vordergrund stehen.

Folgende Punkte müssen im Jugendstrafvollzugsgesetz verankert sein:

  • Schul-/Berufsausbildung und Studium: Insbesondere soll den Jugendlichen im Sinne der Resozialisierung die Möglichkeit zur Schul-/ Berufsausbildung und zum Studium gegeben werden, um das Leben nach dem Gefängnis vorzubereiten und den Jugendlichen so eine Perspektive zu eröffnen.
  • Sozialtherapie und Konfliktbewältigungstraining: Damit der Strafvollzug nicht als Bestrafung, sondern als „Chance“ für ein straffreies Leben begriffen werden kann, muss die Möglichkeit zur Therapie (Sozialtherapie und Gruppentherapie) und Konfliktbewältigungstraining in dem geforderten Gesetz verankert werden.
  • Sprache: bei ausländischen Straftätern muss dafür gesorgt werden, dass durch Sprachkurse die Integration gefördert und somit die Möglichkeit einen Beruf zu ergreifen erweitert wird.
  • Suchttherapie: Für drogenabhängige Jugendliche und Heranwachsende muss die Möglichkeit zur Suchttherapie bestehen, eventuell in Begleitung der Eltern, um das Leben nach dem Vollzug und dem Entzug auch im Elternhaus vorzubereiten.

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