03.08.2018

Europäische Standards für den verantwortungsvollen Einsatz von IT-Produkten in Behörden

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für klare, bindende und europaweit geltende Anforderungen für die Beschaffung von Soft- und Hardware für Regierungen, Behörden und sonstige staatlichen Stellen in der EU ein.

Die einzuhaltenden Qualitätsmerkmale für die Soft- und Hardware sollen von einer zentralen europäischen Expertenstelle (z.B. einem „BSI“ auf EU-Ebene) definiert werden. Dieser Expertenstelle soll auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Standards anheim gegeben sein.

Diese Qualitätsstandards sollen unter anderem umfassen:

  1. Zertifizierung (u.a. durch Code-Inspektion sowie insbesondere auch Whitebox-Penetrationstests, ähnlich der heutigen Zertifizierung durch ISO/IEC 15408 (CC)) durch benannte Stellen (vergl. TÜV)
  2. Quellcode zur öffentlichen Einsicht verfügbar, mit frei verfügbaren Werkzeugen übersetzbar und auf Zielsysteme deploybar (bevorzugt deterministischer Build-Prozess)
  3. Beachtung etablierter Entwicklungsprozesse und Programmierrichtlinien
  4. Automatisierte und dokumentierte Programmtest (z.B. Unit-Tests, Fuzzing, …)
  5. Interoperabilität durch Einsatz bewährter Protokolle und Formate (z.B. HTTP, XML, Gzip, …)
  6. Einsatz zeitgemäßer Kryptographie
  7. Bevorzugter Einsatz plattformneutraler Sprachen und Technologien
  8. Wartbarkeit des Codes auch durch Dritte gewährleistet
  9. Nachverfolgbarkeit von der Anforderung zur Implementierung
  10. Definierter Bugtracking-Prozess

Spezielle Anforderungen an Hardware:

  • Binärschnittstellen hinreichend klar definiert, sodass Dritte interoperable Software schreiben können
  • Firmware erfüllt ebenfalls die oben genannten Anforderungen an Software

Des Weiteren sollen durch die oben genannte Expertenstelle Schnittstellen für Behördenvorgänge definiert werden, um die Kompatibilität zwischen Behördensoftware zu gewährleisten, und zudem Technologieberatung für Behörden angeboten werden.

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