Deutschland besitzt eine wettbewerbsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI), daher exportiert es auch viele Rüstungsgüter ins Ausland. Die Komplexität der Güter in Verbindung mit ihrem üblichen Verschleiß macht eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Wartung durch die deutschen Hersteller erforderlich. Die Wartung der Produkte erfolgt in der Regel auf deutschem Boden. Für die Wiederauslieferung des gewarteten Produkts bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung. In der Vergangenheit erteilte die Bundesregierung nicht immer sofort die Genehmigung zur Wiederausfuhr. Dieser Umstand führt dazu, dass die Empfängerstaaten die deutsche SVI als unzuverlässig wahrnehmen, da sie im Rahmen ihrer eigenen Landesverteidigung auf die möglichst schnelle Rückkehr der gewarteten Produkte angewiesen sind. Einige Länder weichen daher bereits auf andere Rüstungsexporteure wie Frankreich aus. Wir Junge Liberale Baden-Württemberg fordern, dass es künftig der Bundesregierung nicht mehr gestattet sein soll, den Wiederexport von hierzulande gewarteten Rüstungsgütern zu verzögern oder komplett zu untersagen.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Verbündeten durch einen Wiederexport beeinträchtigt würden oder davon auszugehen ist, dass mit den Rüstungsgütern schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden würden.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.