Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzverordnungen und der bestehenden
 Baurechtlichen Vorgaben, um den Betrieb von Fitness-Studios rund um die Uhr auch in
 kleineren Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Aktuell verhindern strikte
 Lärmschutzauflagen und Baurechtsvorgaben häufig eine flexible Nutzung (24/7-Nutzung)
 dieser Einrichtungen, was sowohl die wirtschaftliche Entwicklung der Betreiber
 limitiert als auch den Zugang zu gesundheitsfördernden Aktivitäten für die
 Bevölkerung einschränkt.
Der Gültigkeit des Beschlusses beträgt 5 Jahre.
