31.10.2020

Freiheit bewahren, Corona bekämpfen: Eine liberale Antwort auf die Pandemie

Dieser Beschluss ist seit dem 16.03.2024 nicht mehr gültig.

Die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland. Im Umgang mit der zunächst unbekannten Pandemie war es im Grundsatz richtig, den Schutz von Menschenleben unter großer Unsicherheit als oberste Priorität zu begreifen. Inzwischen ist zwar im Wesentlichen bekannt, welchen kurzfristigen Wirkungsmechanismus das Virus im menschlichen Körper hat, belastbare Erkenntnisse zu der Infektionsgefahr in verschiedenen Alltagssituationen fehlen allerdings weiterhin. Dies erschwert eine zielgenaue und freiheitsschonende Bekämpfung der Pandemie. Wir fordern daher, diesen Erkenntnisrückstand dringend durch großangelegte Studien nach slowakischem Vorbild zu beheben.

Dies bedeutet, dass die Abwägung von Grundrechten neu getroffen und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen in unterschiedlichen denkbaren Szenarien neu diskutiert werden muss. Dass der Sommer 2020 nicht genutzt wurde, um in den Parlamenten von Bund und Ländern grundsätzliche und rechtssichere Reaktionen auf unterschiedliche Szenarien zu diskutieren und zu verabschieden, ist skandalös.

Es ist absehbar, dass wir noch mindestens ein halbes Jahr mit der Pandemie leben werden müssen. Möglicherweise auch länger. Zwar stimmen erste klinische Studien optimistisch, die Zulassung, massenhafte Herstellung und Verbreitung eines Impfstoffs wird es jedoch nicht von heute auf morgen geben. Wir müssen also noch eine Zeit lang mit der Pandemie leben.

Das Ziel der Corona-Politik muss aus Sicht der Jungen Liberalen Baden-Württemberg daher sein, die medizinische Versorgung in ganz Deutschland dauerhaft auf dem aktuellen Niveau zu gewährleisten und gleichzeitig sämtliche anderen Grundrechte und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu balancieren. Hierfür schlagen wir die folgenden Maßnahmen vor.

Lockdowns

Ein weitflächiges Herunterfahren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens kann eine effektive Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie sein, wenn durch diese Maßnahme die riskantesten Aspekte des öffentlichen Lebens abgedeckt werden. Allerdings darf dies bloß ein ultima ratio sein, die nur dann eingesetzt wird, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

Es muss jede in diesem Kontext getroffene Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger verhältnismäßig sein. Besondere Priorität muss der möglichst langen Offenhaltung von Schulen und Kindergärten eingeräumt werden, nicht nur um die teils werktätigen Eltern zu entlasten, sondern vor allem auch, um keine langfristigen Chancenverluste bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu riskieren. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen halten wir dann für gerechtfertigt, wenn das aktuelle Infektionsgeschehen einen sicheren Betrieb trotz praktizierten Hygienekonzepts nicht mehr möglich erscheinen lässt.

Betrieben muss zudem mitgeteilt werden, unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs möglich ist, um diesen eine Öffnungs- und damit Überlebensperspektive zu bieten. Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie darf der wirtschaftliche Fortbestand unserer Betriebe nicht unter den Tisch fallen.

Parlamentsmitsprache

Für uns ist es von höchster Bedeutung und essentiell um die demokratische Legitimität der getroffene Maßnahmen glaubhaft zu vermitteln, dass die Parlamente, der Bundestag und der baden-württembergische Landtag, aktiv in die Beschlussfassung bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmen eingebunden werden. Im demokratischen Wettstreit muss im parlamentarischen Diskurs um die beste Lösung gerungen werden, und schließlich auch durch eine Abstimmung demokratisch legitimiert werden. Die jetzige Praxis der Landesregierungen und der Bundesregierung, allein durch exekutive Verordnungen auf die Krise zu reagieren, sehen wir kritisch. Auch eine Parlamentsbeteiligung nach dem eigentlichen Beschluss der Regierungen reicht nicht. Sie führt das Ziel einer offenen parlamentarischen Debatte ad absurdum. Wir fordern daher die Aufhebung der epidemische Lage von nationaler Tragweite, nicht weil wir die Gefahr des Virus und die sich verschlechternde Infektionslage verkennen, sondern weil man mittlerweile einfach nicht mehr vor der Situation einer kurzfristigen Krise steht. Die Corona-Pandemie wird zumindest mittelfristiger Dauerzustand sein, deshalb muss die Debatte um sie von den Ministerien zurück in die Parlamente gebracht werden.

Haushalt

Es ist klar, dass zur Bekämpfung der Pandemie und der aus ihr resultierenden Wirtschaftskrise, fiskalische Mittel im besonderen Maße eingesetzt werden müssen. Klar ist aber wenigstens für uns auch, dass eben jene Notlage kein Freifahrtschein für unbegrenzte Verschuldung sein darf. Die aufgenommenen Finanzmittel sollten ausschließlich für die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen aufgewendet werden. Damit durch die Hintertür Wahlkampfgeschenke zu verteilen, wie das die Landesregierung über ihren Nachtragshaushalt macht, verurteilen wir scharf.

Smarte Pandemiebekämpfung

Die vergangenen Monate haben schonungslos die Schwächen unserer öffentlichen Gesundheitsbehörden im Feld der Pandemiebekämpfung offengelegt.

Wenn durch die hohe Zahl der Infizierten eine flächendeckende Kontaktverfolgung für alle nicht mehr möglich ist, müssen klare Prioritäten auf die Risikogruppen gesetzt werden. Wenn Gesundheitsämter noch untereinander per Fax kommunizieren, dann ist das ein Armutszeugnis für unser Land. Wir fordern daher die sofortige Auflegung einer Digitalisierungsoffensive für unsere Gesundheitsämter. Neben der Bereitstellung von Soft- und Hardware, muss diese auch die Schaffung von zusätzlichen langfristig angelegten Planstellen für IT-Beauftragte an den Gesundheitsämtern beinhalten. Wir fordern die Landesregierung auf, den Gesundheitsämtern dafür nicht nur finanziell auszustatten, sondern auch über Vernetzungs- und Beratungsangebote best-practice Lösungen schnell zu verbreiten. Damit die Gesundheitsämter Kontakte auch bei höheren Infektionszahlen weiterhin möglichst gut nachvollziehen können, begrüßen wir ihre verstärkte Personalausstattung.

Gleichzeitig gilt es, aus dem Ausland zu lernen. Cluster-tracing ist in Südkorea bereits Status quo und in Deutschland, sobald Tracing bei niedrigeren Fallzahlen wieder möglich ist, auch zu implementieren.

Ebenso sind flächendeckende Fieberkliniken, die jegliche Personen mit Corona-Symptomen behandeln, essentiell, um eine Ausbreitung in Krankenhäusern von vornherein unmöglich zu machen. Sie schützen sowohl das medizinische Personal als auch Patienten. Vereinzelt gibt es diese bereits, allerdings müssen sie flächendeckend und mit Unterstützung von Land und Bund geschaffen werden. Dies wird in Vietnam, Taiwan, Singapur, Japan und Südkorea bereits mit Erfolg praktiziert.
Genauso sind Quarantäne-Kliniken notwendig, in denen potenziell Infizierte ihre Quarantäne verbringen können um die Ausbreitung der Krankheit innerhalb von Haushalten zu minimieren. Besonders Menschen, die in Haushalten mit Mitgliedern von Risikogruppen leben, ist priorisierter Zugang zu gewährleisten. Auch diese sind in anderen Ländern bereits Status quo.

Zum Schutz der vulnerablen Gruppen ist es unabdingbar, auch Besuchs- und Betretungsverbote für Alten- und Pflegeheime zu erlassen für Personen, die in einem definitorischen Risiko- oder Warngebiet ihren Wohnsitz haben. Insoweit dies zu einer Aussperrung vom Arbeitsplatz führt sind Entschädigungen nach § 56 InfSG zu gewähren. Die Maskentragepflicht in allen Gesundheits- und Unterbringungseinrichtung ist maximal auszudehnen. Für alle Alten- und Pflegeheime sind Schnelltestmöglichkeiten für Mitarbeiter, Bewohner und bei jedem Besucher zur Verfügung zu stellen. Besuche haben auch abseits der Warn- und Risikogebiete auf maximal wöchentliche Besuche beschränkt zu werden.

Um die Ausbreitung des Virus in geschlossenen Räumen durch Aerosole zu verhindern, fordern wir von Landes- und Bundesregierung großzügig bemessene Förderprogramme für Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden, der Gastronomie und dem Einzelhandel. Das bestehende Programm des BMWi, das über vier Jahre verteilt bis zu 500 Millionen Euro hierfür vorsieht, ist völlig unzureichend.

Die Bundesregierung wird ferner angehalten, die bestehende Corona-App in einer weiteren Marketingkampagne offensiv zu bewerben.

Wer sich in der Schule treffen darf, hat dies auch in der Freizeit zu dürfen. Deshalb ist der Jugendsport unter den gleichen Auflagen wie der Schulsport zu gestatten.

In Orten mit auffällig vielen Infektionen schlagen wir das Maßnahmenmodell einer zeitlich begrenzten Lokalquarantäne von fünf Tagen vor, in der dann der jeweilige Infektionsherd (ein Stadtteil, eine Kommune oder ein Landkreis) unter einen Lockdown gestellt wird. Konkret soll diese Maßnahme verhängt werden sobald eine akute Überlastung der Gesundheitsämtern vorliegt, bei der die Kontaktverfolgungen bei Infizierten nicht mehr geleistet werden kann. Alle Volljährigen sollen in diesem Zeitraum einen Test erlangen können. Nach erfolgter Testung kann dann eine Wiederöffnung des lokalen öffentlichen Lebens erfolgen , die positiv Getesteten sind unter Quarantäne zu stellen. Auch hier kann die App helfen, Testresultate bekannt zu geben. Die Daten sollen ferner anonymisiert gesammelt werden, um weitere Daten zu Ausbreitung und anderen wesentlichen Parametern von Covid-19 zu liefern.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses wird auf zwei Jahre befristet.

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