01.01.2004

Für ein Landesstaatshaftungsgesetz

Die Jungen Liberalen fordern die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und die Landesjustizministerin auf, von der Ermächtigung in Art. 74 Absatz 1 Nr. 25 i.V.m. 72 Absatz 1 GG (konkurrierende Gesetzgebung) Gebrauch zu machen und ein Staatshaftungsgesetz auf Landesebene einzuführen, das auf die Landesverwaltung und die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften im Land Anwendung findet.

Darin sollen die gängigen Staatshaftungstatbestände klar definiert werden, um einen lückenlosen öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz zu schaffen, insbesondere

  • die Haftung für pflichtwidriges Verhalten von Staatsbediensteten (Amtshaftung)
  • die Haftung für andere Schäden, die durch staatliche Tätigkeit entstehen (enteignungsgleicher Eingriff)
  • einen Anspruch auf Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes, nachdem der Staat unberechtigt tätig geworden ist (Folgenbeseitigungsanspruch)
  • einen Anspruch darauf, dass der Staat zukünftig einen unerlaubten Eingriff unterlässt (Unterlassungsanspruch)
  • einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Bürger einen rechtmäßigen Eingriff zu dulden hat, aber ihm daraus ein Schaden entsteht (enteignender Eingriff)

Das zu schaffende Gesetz soll die Voraussetzungen, aber auch die Grenzen der einzelnen Haftungstatbestände normieren.

Das Landesstaatshaftungsgesetz sollte dann als Vorlage für ein entsprechendes Bundesgesetz dienen, das über den Bundesrat voranzutreiben wäre.

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