Die Jungen Liberalen Baden Württemberg mögen beschließen, dass der Gründerzuschuss für eine breitere Personengruppe zugänglich wird unter folgender Ausgestaltung.
Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht, wenn:
- Ein Businessplan nach gängigen Kriterien vorliegt.
- Kurzdarstellung der Geschäftsidee
- Rechtsform des Unternehmens
- Position am Markt
- Kompetenznachweis
- Kalkulation
- Verkaufsstrategie
- Kapital-/ Investitionsbedarf
- Ein Anspruch besteht für Arbeitslosengeldempfänger, die dieses noch mindestens weitere 150 Tage empfangen.
- Des Weiteren besteht ein Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis binnen der folgenden sechs Monate nach Antragsgenehmigung beenden müssen.
Der Zuschuss soll wie folgt ausgestaltet werden:
- Arbeitslosengeldempfänger sollen das bestehende Arbeitslosengeld und 300€ Zuschuss pro Monat für sechs Monate erhalten.
- Angestellte erhalten einen Zuschuss von 300€ pro Monat.
- Nach sechs Monaten besteht die Möglichkeit weitere neun Monate 300€ pro Monat zu erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen nicht genügend Ertrag für die
Lebenshaltungskosten abwirft. Die Bemessungsgrenze hierfür ist das Existenzminimum, bei gleichzeitiger Evaluation des Projekts hinsichtlich auf bisherige Umsetzung des anfangs vorgestellten Businessplans.