Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass Waisenrenten nicht länger als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten und daher die Worte „Waisengelder“ aus § 19 EStG Absatz 1 Nummer 2 gestrichen werden, sowie in § 22 EStG das Wort „Hinterbliebenenrente“ in „Witwenrenten“ geändert werden.
Ebenso soll § 21 BAföG Absatz 3 Nummer 1, wie auch § 23 BAföG Absatz 4 Nummer 1 komplett entfallen und Hinterbliebenenrente somit nicht mehr als Einkommen während der Bafög-Bezugsdauer angerechnet werden.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 10 Jahre begrenzt.