08.09.2021

Impfmuffel war gestern – Impfanreize schaffen, Hindernisse beseitigen

Dieser Beschluss ist seit dem 16.03.2024 nicht mehr gültig.

Für uns Junge Liberale Baden-Württemberg ist klar, dass nur eine hohe Impfquote einen nachhaltigen Ausweg aus der Pandemie bietet. Doch es besteht die Gefahr, dass eine ausreichend hohe Quote in Deutschland nur zu spät oder vielleicht gar nicht erreicht wird. Viele Bürger lehnen zwar eine Impfung nicht prinzipiell ab, planen aber dennoch, nicht sich impfen zu lassen. Das stellt eine fundamentale Herausforderung im Kampf gegen die Pandemie dar. Deshalb schlagen wir ein Maßnahmenpaket vor, mit dem Anreize zur Impfung geschaffen werden und Hindernisse und Hürden auf dem Weg zu selbiger beseitigt werden sollen. Konkret schlagen wir vor:

  1. Eine bundesweite Impflotterie einzurichten. Jeder Geimpfte in Deutschland nimmt automatisch an einer Lotterie teil, bei der monatliche Gewinner gezogen werden, die einen hochdotierten Geldbetrag gewinnen können.
  2. Nachdem der Impfstoff von Biontech/Pfizer auch für über 12-Jährige freigegeben wurde, fordern wir möglichst zeitnahe Impfaktionen mit mobilen Impfteams an Schulen durchzuführen.
  3. Nach dem Vorbild Großbritanniens über mobile Impfteams gezielt in sozial schwachen Wohngebieten und Wohngebieten mit hohem Migrationsanteil Impfangebote zu machen. Diese Impfteams müssen dementsprechend mit Dolmetschern ausgestattet werden, um Sprachbarrieren zu überwinden. Die durchgeführten Impfungen sollen ohne vorherige Anmeldung möglich gemacht werden.
  4. Mit mobilen Impfteams Impfaktionen an Universitäten, Berufsschulen und in großen Betrieben durchführen. Auch hier soll eine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sein.

Eine Strafzahlung oder Stornierungsgebühr für nicht wahrgenommene Impftermine lehnen wir ab. Sie mögen zwar aus moralischen Gesichtspunkten gerechtfertigt sein, aber würden nicht dazu führen, dass sich mehr Menschen impfen lassen. Im Gegenteil, aller Voraussicht nach würden viele Menschen dann eher gar keinen Termin vereinbaren.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf 1 Jahr begrenzt.

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