01.01.1980

Islamische Gebetsrufe

Kommunen und Gemeinden in Deutschland müssen den Gebetsruf der Muezine von Moscheen aus grundsätzlich erlauben, um den islamischen Glauben dem christlichen gleichzustellen. Anderen Religionen und Glaubensgemeinschaften muss es in gleicher Weise wie der christlichen Kirche möglich sein, ihren Glauben auszuüben und auf sich aufmerksam zu machen. In diesem speziellen Fall (Gebetsrufe von Muezinen) ist kein Unterschied zum Glockenläuten der christlichen Kirche festzustellen.

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