24.10.2010

Kein Ladungsrecht für Polizeibeamte

Derzeit müssen Zeugen in einem Ermittlungsverfahren lediglich auf Vorladung eines Staatsanwalts oder Richters erscheinen und aussagen. Die schwarz-gelbe Koalition will eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen künftig auch vor der Polizei erscheinen und aussagen müssen. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen diese Absicht ab und fordern die FDP dazu auf, in der Regierungskoalition darauf einzuwirken, bestehende rechtsstaatliche Prinzipien beizubehalten.

Weitere Beschlüsse

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