19.04.2015

Keine Erweiterung des Bürgerbegehrens auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren

Zur Zeit entwickelt die grün-rote Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nicht durch einen Bürgerbescheid ersetzt werden kann. Nach dem Gesetzentwurf soll jedoch künftig der Aufstellungsbeschluss bzw. der Auslegungsbeschluss ebenfalls für einen Bürgerentscheid bzw. ein Bürgerbegehren eröffnet werden.

Aus der Sicht der Jungen Liberalen Baden-Württemberg gibt es hierfür keine Notwendigkeit. Das bestehende Recht trägt den grundsätzlichen Anforderungen an direkt-demokratische Elemente Rechnung und schränkt die Bürgerbeteiligung nicht unangemessen ein. Zumal im Vorfeld Bürgerentscheide über städtebauliche Entwicklungen möglich sind.

Die Jungen Liberalen Baden Württemberg sehen in Zukunft zahlreiche Bauvorhaben in Gefahr. Daher fordern die JuLis BW, dass weiterhin keine Bürgerbegehren auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren möglich sind. Gewisse kommunale Aufgaben müssen bei den vom Volk gewählten Repräsentativorganen verbleiben.

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