01.02.2007

Kirchenbeiträge nicht durch staatlichen Steuereinzug

Derzeit werden Kirchensteuern (eigentlich Beiträge) durch die Finanzämter erhoben und an die Kirchen weitergeleitet. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern erheben dürfen. Gleichzeitig ist grundgesetzlich auch die Trennung von Staat und Kirche verankert. Dieses wichtige Prinzip wird bei einem derzeitigen Vorgehen jedoch ignoriert.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen eine Umstellung des derzeitigen Systems auf ein kircheneigenes Beitragssystem.

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