23.10.2022

Kühler Kopf gegen heiße Innenstädte – ein kommunales Hitzeschutzkonzept

Durch die Beschaffenheit deutscher Innenstädte bilden sich vor Ort sogenannte Hitzeinseln, in denen die Temperatur bis zu zehn Grad über der normalen Außentemperatur liegt. Mit regelmäßigen Hitzewellen oberhalb der 35° C bedeutet das lokale Hitzeinseln mit bis zu 50° C. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich daher für Maßnahmen ein, um den steigenden Temperaturen durch Reduktion der Hitzeinseln und anderer baulicher Maßnahmen entgegenzuwirken.

Konkret fordern wir:

1. Die Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Bevölkerung vor großer Hitze auf kommunaler Ebene durch die Landkreise. Darunter zählen für uns insbesondere:

  • Die Einrichtung und Nutzung von Hitzewarnsystemen. Diese können mithilfe des Deutschen Wetterdienstes bereits im Voraus vor hohen Temperaturen warnen und entsprechende Hinweise und Empfehlungen zur Vorbereitung geben.
  • Die konkrete Modellierung der Temperaturentwicklung vor Ort unter Berücksichtigung von Sonneneinstrahlung, Wind und Bodenbelag. Daraus sollen Hitzeinseln identifiziert werden um konkrete, zielgerichtete und lokale Maßnahmen zu entwickeln, welche die Temperatur langfristig absenken.
  • Ein Katalog mit Empfehlungen zu möglichen baulichen Maßnahmen für Privathaushalte, um die Spitzentemperaturen in den Gebäuden zu reduzieren.
  • Ein regelmäßiger Austausch der Landkreise über ihre Hitzeschutzkonzepte mit gegebenenfalls daraus folgenden Anpassungen. Die Koordination dieser Austausche soll durch die Regierungspräsidien geschehen und in regelmäßigen Konferenzen oder in anderen Formaten erfolgen.

2. Städtebauliche Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung in öffentlichen Räumen. Dazu gehören

  • Das Schaffen und Freihalten sogenannter Frischluftschneisen. Die Festlegung dieser ist vom Landkreis auf Grundlage von Geodaten zu erbringen.
  • Eine Informationskampagne, welche die Bevölkerung in den Landkreisen über die Bedrohungen hoher Temperaturen aufklärt sowie eine Website, welche entsprechende Informationen bereitstellt.

Der Beschluss ist auf 10 Jahre befristet.

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