01.01.1980

Liberale Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)

Die Jungen Liberalen stehen neuen Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet grundsätzlich offen gegenüber. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass Grundrechte, wie beispielsweise das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre, gewährleistet bleiben.

Aus diesem Grund befürworten die Jungen Liberalen Bemühungen die jugendschutz-rechtlichen Regelungen für Internet-Angebote durch eine Überarbeitung des JMStV zu verbessern. Anstatt Vorschriften, die sich in der Umsetzung bereits als nicht praktikabel erwiesen haben weiter zu verschärfen, muss ein Umdenken stattfinden um Lösungen zu finden, die den technischen Besonderheiten des Internets gerecht werden.

Die Jungen Liberalen fordern deswegen die FDP/DVP-Landtagsfraktion auf, ihre Zustimmung zur Änderung des JMStV von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig zu machen:

Klare Differenzierung zwischen Inhalts- und Zugangsanbieter. Genau so wenig, wie ein Postbote für den Inhalt der von ihm überbrachten Sendungen verantwortlich ist, kann es reinen Zugangsanbietern zugemutet werden, für alle über diesen Zugang erreichbaren Inhalte haften zu müssen.

Deswegen muss gemäß dem Grundsatz „Löschen statt sperren“ klargestellt werden, dass Zugangsanbieter nicht zur Sperrung von Angeboten, für die sie nicht verantwortlich sind, verpflichtet werden können.

Webspace-Anbieter (Hosting-Provider), Betreiber von Foren, Web-2.0-Diensten und ähnlichen Angeboten für Inhalte, die von Benutzern dieser Angebote erstellt werden, dürfen nicht pauschal in Haftung genommen werden, solange er von diesen keine Kenntnis hat. Auch eine Verpflichtung zur aktiven Überprüfung von Drittinhalten muss ausgeschlossen werden.

Keine verpflichtende Alterskennzeichnung für Internet-Angebote.

Keine Einführung genereller Sendezeitbegrenzungen im Internet. Derartige Jugendschutzlösungen für Rundfunkangebote widersprechen dem Wesen des Internets als globales Kommunikationsmedium und lassen sich deswegen nicht übertragen. Eine dadurch faktisch eingeführte Pflicht zur Altersverifikation von „entwicklungsbeinträchtigenden Inhalten“ schränkt nicht nur erwachsene Benutzer unverhältnismäßig in ihren Rechten ein, sondern gefährdet durch die entstehenden Hürden für die Publikation im Internet auch das Recht auf freie Rede.

Realistische Anforderungen für Jugendschutzprogramme, die sich an den technischen Möglichkeiten orientieren. Eine automatische Altersklassifizierung wird auch in absehbarer Zeit technisch nicht umsetzbar sein. Deswegen müssen die Anforderungen für Jugendschutzprogramme angepasst werden, sodass die Verwendung von Black-Lists und die Erkennung maschinell lesbarer Alterskennzeichnungen, für die ein einheitlicher Standard geschaffen werden muss, für eine Anerkennung durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) genügt.

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