20.09.2024

LSD und MDMA auf Rezept

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Für bspw. Patienten mit (komplexer) posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS, kPTBS) zeigen selbst jahrelange, ausführliche Traumapsychotherapien mit psychiatrischer Begleitbehandlung keine besonders hohen Heilungsraten.

Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Die Freigabe von Studien und Forschungsreihen, die die Einbettung der aufgelisteten Mittel beinhalten, muss erfolgen. Eine Ablehnung der Freigabe sowie die Verweigerung von Bezuschussungen solcher Studien aufgrund der Vorbehalte gegenüber Ketamin, MDMA, LSD sowie Psilocybin lehnen wir ab.
  3. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD sowie c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Eine Verunglimpfung der aufgeführten Stoffe als “Drogen” und entsprechend der Patienten, die eine Therapie mit ihnen ersuchen, lehnen wir vollumfänglich ab. Wir müssen davon ausgehen, dass die Ablehnung der Erforschung der Stoffe auf jahrzehntelangen Vorurteilen, Verunglimpfungen und undifferenzierter Unkenntnis beruhen. Der medizinisch-psychiatrische Kontext, unter dem diese Mittel unter strengen therapeutischen Vorgaben zum Einsatz kommen könnten, macht stattdessen die angebrachte seriöse Behandlung ausreichend deutlich. 

Bei erfolgversprechenden Gutachten und Studienergebnissen fordern wir daher eine gründliche Information der niedergelassenen und angestellten Psychologen und Psychiatern deutschlandweit, darunter explizit und prioritär aller Traumatologen, durch die Krankenkassen und das BMG.

Paul-Thies-Klausel: Der Beschluss ist gültig für 10 Jahre.

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