Um die Artenvielfalt zu gewährleisten, sind Naturschutzgebiete von essenzieller Bedeutung.
Daher sind sie gleich wie FFH-Schutzgebiete zu betrachten.
Die vorhandenen Naturschutzgebiete sollen vergrößert werden. Ein Rückbau dieser soll nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. Sollten Naturschutzgebiete zurückgebaut werden, muss mindestens ein Gebiet der gleichen Größe und Wertigkeit für den Naturschutz neu ausgewiesen werden. Die Wertigkeit für den Naturschutz soll von einer unabhängigen wissenschaftlichen Stelle festgestellt werden.
Um die Wirkung der Naturschutzgebiete zu vergrößern, soll das Management dieser qualitativ verbessert werden. Dazu gehört eine bessere Ausstattung der Naturschutz Kontrollinstanzen.
Verkehrswege an den Naturschutzgebieten sollen durch Maßnahmen wie Wildtierbrücken und Lärmschutz den Lebensraum von Tieren schützen. Die Maximalgeschwindigkeit auf Verkehrswegen durch Naturschutzgebiete soll 50 km/h nicht überschreiten.
Von 22 Uhr bis 6 Uhr sollen nur Lärm- und geräuscharme Fahrzeuge das Naturschutzgebiet durchfahren dürfen. Diese Uhrzeiten können nach Bedarf angepasst werden.
Bei der Einrichtung von Naturschutzgebieten sollte möglichst ein Fokus auf der relativen Nähe von Gebieten zueinander liegen, um den natürlichen Wanderbewegungen von Tieren Rechnung zu tragen. Dafür sind ausreichend Übergänge einzurichten (Wildtierbrücken etc).
Bei der Neuausweisung sind große zusammenhängende Gebiete gegenüber mehreren kleinen Teilstücken zu bevorzugen.
Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollte darauf geachtet werden, dass man sich auf große zusammenhängende Gebiete konzentriert, in denen auch große Spezies leben können.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.