01.10.2010

Nicht nur Anwälte sind Berufsgeheimnisträger

Die Jungen Liberalen fordern die Ausweitung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern auf alle nach § 53 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Gruppen, wie z.B. Steuerberater, Journalisten und Ärzte. Angehörigen dieser Vertrauensberufe ist aufgrund staatlicher Vorgaben die Weitergabe bestimmter Informationen untersagt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum sie nicht genauso wie Anwälte vollen rechtsstaatlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger genießen.

Weitere Beschlüsse

Für einen schlanken Staat, der weiß, was er tut

Das Problem der Bürokratie wird auch durch einen immer weiter wachsenden Staatsapparat verursacht, der trotz allem daran scheitert, grundlegende Aufgaben,...

Starkes Europa! Starke Bundeswehr! Starke Freiheit!

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump zu seiner zweiten Amtszeit ist die geopolitische Lage von zunehmender Unsicherheit geprägt. Die außenpolitische Linie der...

Keine Rundfunkgebühren mehr für FSJler, Auszubildende und Studenten!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, alle Freiwilligendienstleistenden, Auszubildenden, Studenten und Promotionsstudenten, die in einem eigenen Haushalt leben, von den Rundfunkgebühren zu befreien....
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen