01.07.2009

Polizei bleibt Aufgabe der Länder

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg stellen fest, dass die Zuständigkeit für die Polizei bei den Ländern liegt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Aufgaben weder vom Bund, noch von Kommunen wahrgenommen werden können.

In den letzten Jahren ist eine Aufweichung des Polizei-Begriffes zu beobachten. So nutzen nicht nur die Länderpolizeien diesen Begriff, sondern mittlerweile auch der Bund, durch die Umbenennung des früheren Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei. Neben dem Bund verwenden auch zunehmend kommunale Ordnungsämter Bezeichnungen, die auf den Begriff der Polizei zurückgreifen. Hier werden Bezeichnungen wie „Stadtpolizei“ oder „Polizeibehörde“ verwendet.

Wir fordern ein transparentes Auftreten von Vertretern der staatlichen Exekutivbehörden gegenüber den Bürgern, damit diese einfach und schnell die Zuständigkeiten und Befugnisse ihres Gegenübers erkennen können. Um Verwirrungen bei der Bevölkerung vorzubeugen fordern wir:


Die Umbenennung des BGS rückgängig zu machen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sprechen sich gegen die bereits vollzogene Umbenennung des früheren „Bundesgrenzschutzes“ in „Bundespolizei“ aus. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Namensänderung Rückgängig zu machen.

Nach Artikel 73 V fällt die Zuständigkeit des Grenzschutzes an den Bund. Zu dieser Aufgabe gehört die Wahrnehmung hoheitlicher Dienste an Flughäfen und Bahnhöfen an Flughäfen und Bahnhöfen. Allerdings endet das Zuständigkeitsgebiet außerhalb solcher Anlagen und des Nahbereiches zur Außengrenze des Bundes. Die Verwendung des Begriffes Bundespolizei stiftet hier, wo ausschließlich die Länderpolizeien zuständig sind, Verwirrung beim Bürger. Die Zuständigkeit für den Bundesgrenzschutz kann weiterhin beim Innenministerium verbleiben.


Keine polizeiähnliche Ausstattung und Bezeichnung von Ordnungsämtern

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern gesetzliche Regelungen die eine polizeiähnliche Ausstattung und Bezeichnung von Ordnungsämtern untersagen. Die Ausweitung von polizeiähnlichen Kompetenzen auf kommunale Ordnungskräfte ist zurückzunehmen. Bedienstete kommunaler Ordnungsämter treten immer häufiger in Uniformen und Fahrzeugen auf, die den Eindruck vermitteln es handle sich bei ihnen um Polizeibeamte. Im Gegensatz zu Vertretern des Bundesgrenzschutzes verfügt das Personal der Ordnungsbehörden zu keiner Zeit über Sonderbefugnisse. Deshalb ist hier noch vorrangiger für eine schnelle Unterscheidbarkeit zur Polizei zu sorgen.

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