19.04.2015

Rahmenbedingungen für öffentliches WLAN

Die JuLis BW setzten sich dafür ein, dass in die Potenziale zur Bereitstellung von WLAN im öffentlichen Raum besser ausgeschöpft werden. An öffentlichen Plätzen, Sehenswürdigkeiten und Versammlungsplätzen wie Marktplätzen, sollten die Städte offenes WLAN zur Verfügung stellen. Dies würde die Attraktivität der Innenstädte stärken und auch den Einzelhandel in diesen Bereichen wieder beleben. Dafür ist gesetzlich sicherzustellen, dass Städte nicht für alle Vergehen der Nutzer haftbar sind. Hierbei muss der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen schaffen, um im Vergleich mit anderen Staaten nicht zu weit zurück zu fallen. Ebenfalls müssen die rechtlichen Rahmenbedingung für private und öffentliche Unternehmen schnellstmöglich angepasst werden. Hierbei gilt es durch klare Gesetzte eine Rechtssicherheit für die WLAN Betreiber zu gewährleisten, ohne dass die Betreiber einen unzumutbaren bürokratischen oder technischen Aufwand betreiben müssen. Durch die kaum zu beherrschende Gesetzeslage bleibt kleineren Unternehmen meist nur die Nutzung eines teuren Drittanbieters oder der Verzicht auf die Bereitstellung von öffentlichem WLAN, was in der in der heutigen Zeit einen großen Wettbewerbsnachteil darstellt und den Standort BW als Technologieregion in Frage stellt.

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