05.07.2023

Selbstbestimmte Mobilität in allen Lebenslagen – ein gelber Sonderparkausweis für Baden-Württemberg

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Landesregierung dazu auf, einen gelben Sonderparkausweis für schwerbehinderte Menschen nach dem Vorbild der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Mit diesem gelben Parkausweis wird schwerbehinderten Menschen, die durch das Raster der sehr strengen Kriterien der bundesweit gültigen orangefarbenen und blauen Sonderparkausweise fallen, in den betreffenden Bundesländern qua Landesrecht eine für die Aufrechterhaltung individueller Mobilität unerlässliche Parkerleichterung gewährt.

Der gelbe Parkausweis berechtigt Personen,

  •  denen das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der
     Behinderung von mindestens 70 zuerkannt wurde und die sich maximal 100 Meter
     weit fortbewegen können sowie Personen,
  •  die sich aufgrund einer erheblichen vorübergehenden (Operation, Unfall,
     Krankheit) oder amtlich noch nicht anerkannten dauerhaften
     Mobilitätsbeeinträchtigung maximal 100 Meter weit fortbewegen können dazu, bei Vorlage des Ausweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung über die Parkzeit hinaus zu parken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird
  •  in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte zeiten
     freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
  •  an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken
  •  im Bereich des Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken
     zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus zu parken,
  •  im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot und auf Bewohnerparkpläten bis zu drei Stunden zu parken.

Die Berechtigungen des gelben Parkausweises entsprechen somit denen des orangefarbenen Sonderparkausweises, der anspruchsberechtigte Personenkreis ist aber weiter. Die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt beim gelben Parkausweis wie bei anderen Sonderparkausweisen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, den strengen Kriterienkatalog für die Erteilung eines orangefarbenen oder blauen Sonderparkausweises so zu überarbeiten, dass der Personenkreis der Berechtigten perspektivisch im gesamten Bundesgebiet erweitert werden kann.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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