05.11.2023

Was kommt eigentlich nach Dublin?

Angesichts der sich zuspitzenden Situation in den Kommunen darf unsere Migrationspolitik nicht länger die Realität ignorieren. Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) geht für die nächsten Jahre von weiter steigenden Zahlen aus. Vor allem die Staaten an der Mittelmeerküste sind dem Andrang offensichtlich nicht gewachsen, weshalb de facto das Dublin-Abkommen nicht durchgesetzt wird.

Hohe Kosten, lange Verfahrensdauern und die zum Teil unzufriedenstellende Teilnahme an dem hiesigen Arbeitsmarkt schaden nicht nur dem Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, sondern allen voran der chancengerechten Integration von Migranten.

Unser Ziel ist, dass sich Menschen nicht mehr auf den lebensbedrohlichen Weg durch Wüste und über das Mittelmeer unter Nutzung von Schleppern machen müssen. Auch müssen in Flüchtlingsunterkünfte humanitäre Mindestanforderungen durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Asylzentren an den EU-Außengrenzen, die mit der EU-Asylreform geschaffen werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle denkbaren Alternativen in Erwägung ziehen. Auch durch die Folgen des Klimawandels, wird (Flucht-)Migration weiter an Relevanz gewinnen, weshalb wir als Europäer und Deutsche jetzt die Migrations-Politik der Zukunft gestalten müssen.

Wir Junge Liberale Baden-Württemberg wollen nicht weniger Migration, sondern eine geregelte Migration. Hierfür wollen wir innerhalb der Europäischen Union Rahmenbedingungen schaffen.

Daher fordern wir:

A. Maßnahmen auf EU-Ebene
1. Erstaufnahmeländer unterstützen

Zunächst kommen Flüchtlinge in der Regel in Unterkünften in anderen Regionen ihres Landes oder in Nachbarländern unter. Das UN-Hochkommisariat für Flüchtlinge (UNHCR) ist für seine wichtige Aufgaben hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den Erstaufnahmeländern – häufig selbst die ärmsten Staaten der Welt – drastisch unterfinanziert. Wir fordern daher, die staatlichen Geldleistungen der Geberländer zu erhöhen.

2. Faire Asylverfahren

In den Hotspots der Ägäis hat sich die EASO teilweise weniger als 15 min Zeit pro Verhör genommen. Das wird den teils komplexen Lebensgeschichten der Asylsuchenden nicht gerecht. Der zuständige Mitgliedsstaat liegt hier in der Verantwortung, die Abläufe während der Antragsstellungen zu überwachen und für faire Verfahren zu sorgen. Dabei sollen die die Mitarbeiter der EUAA tatkräftig zur Seite stehen und die aufnehmenden Mitgliedsstaaten stark entlasten. Die Anwesenheit professioneller Übersetzer bei der Befragung der Asylsuchenden ist dabei verpflichtend, die mancherorts gängige Praxis, bilinguale Asylsuchende im Lager als Übersetzer fungieren zu lassen, ist nicht zielführend. Durch eine Weiterbildung zum Übersetzer vor Ort könnten hier Synergien genutzt werden, indem gleichzeitig der Asylsuchende seine Zeit vor Ort sinnvoll nutzen kann, während für

die Asylverfahren einfach und unbürokratisch Übersetzer zur Verfügung stehen. Wir begrüßen, dass Minderjährige das geplante Grenzverfahren nicht durchlaufen müssen, fordern jedoch, dass diese Ausnahmen auch auf weitere vulnerable Gruppen, insbesondere Familien mit Kindern, ausgeweitet werden. Um einen Missbrauch dieser Regelungen zu verhindern, soll in begründeten Ausnahmefällen von diesen abgewichen werden können.

3. Auslagerung des Asylverfahrens in Drittstaaten

Um Menschen den Zwang zu nehmen, den gefährlichen Weg nach Europa auf sich zu nehmen, fordern wir perspektivisch die Möglichkeit der Asylantragstellung in Auslandsvertretungen sowie die Auslagerung des Asylverfahrens in Drittstaaten. Hierfür sind Abkommen mit Staaten abzuschließen, die rechtsstaatliche Prinzipien achten und idealerweise nahe der Krisenregionen liegen. In Betracht kommende Staaten müssen sich dazu verpflichten, die Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen.

Anreize zum Abschluss entsprechender Abkommen sollen nicht rein finanzieller Natur sein, vielmehr bspw. die Möglichkeit der visafreien Einreise in die EU und die Festsetzung von Kontingenten für reguläre Migration in den Arbeitsmarkt für die Staatsbürger der entsprechenden Staaten.

4. Schnelle Asylverfahren

Der Aufenthalt in Flüchtlingslagern ist ein höchst unzufriedenstellender Status, daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Aufenthaltszeiten dort zu minimieren. Die Umstrukturierung des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) als Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) als vollwertige Agentur mit deutlich erweiterten Kompetenzen begrüßen wir ausdrücklich. Die Mitarbeiter der EUAA sollen nun deutlich verstärkt bei der Bearbeitung der Asylanträge in den Flüchtlingszentren unterstützen und dafür ausreichend Mittel erhalten.

Die Mittel von Europol müssen so weit aufgestockt werden, dass deren Verhöre in Flüchtlingslagern ausreichend schnell erfolgen können und für die Asylsuchenden keine unzumutbaren Verlängerungen von deren Aufenthaltszeiten in den Lagern bedeuten.

5. Humanitäre Unterkünfte

Sowohl für die Asylzentren an den EU-Außengrenzen als auch in den Unterkünften in den Mitgliedstaaten müssen humanitäre Mindestanforderungen umgesetzt werden. Zu diesen gehören insbesondere Schlafmöglichkeiten, abschließbare Toiletten und Duschen, fließendes, warmes sowie sauberes Wasser, Essen und Hygienemittel in ausreichender Qualität und Quantität. Außerdem sollte ein funktionierendes Abfallsystem vorhanden sein. Für kalte Wintermonate soll ausreichender Schutz geboten sein. Für unbegleitete Kinder müssen getrennte Schlafmöglichkeiten vorhanden sein.

Aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern mit seelischen und körperlichen Verletzungen soll eine entsprechende medizinische sowie psychische Versorgung zur Verfügung stehen.

Für minderjährige Asylbewerber sollen schulähnliche Einrichtungen dafür sorgen, dass die in der Unterkunft verbrachte Zeit besser zu ertragen ist. Ferner sollen altersgerechte Unterhaltungsgegenstände zur Verfügung stehen.

Für den Fall von unrechtmäßiger Behandlung, sei es den Asylantrag oder die Unterbringung betreffend, sollte in jedem Lager eine Beschwerdestelle den Austausch mit EU-Beobachtern ermöglichen. Medienvertreter sollten in Absprache mit den Flüchtlingen immer Zugriff zu den Einrichtungen haben.

Sind Auffanglager über jede weitere Aufnahmekapazität hinweg überfüllt, muss ein Überleben unter humanitären Bedingungen im Umfeld der Lager ermöglicht werden oder Entscheidungen zu anderen spontanen Wegen zur Unterbringung vor Ort oder ortsnah innerhalb von maximal 48h getroffen werden, die sich als Grundsatz an der Einzelsituation der Asylbewerber orientieren sollten.

In Extremsituationen, in denen oben beschriebene Handlungsmöglichkeiten nicht einschlägig sind, soll beim UNHCR Hilfe ersucht werden.

6. Die EU als Solidargemeinschaft

Die im Rahmen der Reform des EU-Asylrechts geplante Regelung, Menschen mit anerkanntem Schutzstatus quotiert auf die Mitgliedstaaten zu verteilen, begrüßen wir ausdrücklich. Die Regelung, dass Mitgliedstaaten EUR 20.000 pro nicht aufgenommenen Menschen mit anerkanntem Schutzstatus zahlen sollen, begrüßen wir in der Sache; allerdings ist der Betrag viel zu gering. Für die Aufnahme, Unterbringung und Integration werden deutlich mehr Mittel benötigt. Es bedarf einer angemessen Kompensation, um Kommunen nicht weiter zu belasten.

Besteht der Verdacht, dass Gelder der EU für die Unterbringung von Asylbewerber und Menschen mit anerkanntem Schutzstatus und abgelehnte Asylbewerber missbraucht werden, muss das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingeschaltet werden.

Um Anreize für Sekundärmigration zu vermeiden, müssen Leistungen an Asylbewerber, Menschen mit anerkanntem Schutzstatus und abgelehnte Asylbewerber europaweit unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufkraft angeglichen werden.

7. Schnelle Rückführungen und Drittstaatenabkommen

Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber und straffällig gewordene Menschen ohne Bleiberecht sollen schnellstmöglich in in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt oder in sichere Drittstaaten überführt werden. Dafür müssen Abkommen mit den entsprechenden Staaten geschlossen werden.

In der Praxis sind Rückführungen und Überführungen schwierig. Daher muss dafür gesorgt werden, dass Asylbewerber, die keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, gar nicht erst in die EU einreisen. Um dieses Ziel zu erreichen, können Drittstaatenabkommen ein adäquates Mittel sein. Allerdings muss bei jeder Zusammenarbeit mit Drittstaaten

sichergestellt sein, dass dort alle menschenrechtlichen Standards eingehalten werden. Wir fordern, dass während der Verhandlung sämtlicher Drittstaatenabkommen eine Menschenrechtsfolgeeinschätzung vorgenommen und veröffentlicht wird. Auf deren Basis sollen präventive Maßnahmen ergriffen werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. In den Abkommen sollen Sanktionsmöglichkeiten, ultima ratio die Aufkündigung des Abkommens, für Menschenrechtsverletzungen, die durch den Drittstaat erfolgen, festgelegt werden.

Nach Abschluss des entsprechenden Abkommens soll ein effektives und transparentes Überwachung durch öffentliche Stellen, wie etwa dafür eingesetzte Menschenrechtsbeobachter, erfolgen. Diese Überwachung ist auch eine staatliche Aufgabe und darf nicht ausschließlich NGOs und der Presse überlassen werden.

Außerdem soll sich die EU bei der Schaffung von menschenwürdigen Unterkünften in Drittstaaten, mit denen Migrationsabkommen bestehen, beteiligen.Diese Beteiligung kann finanzieller Natur sein (wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Mittel nicht missbraucht werden) oder durch Sachleistung etwa beim Bau der Unterkünfte.

Die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ist zu intensivieren. Dabei muss die gemeinsame Bekämpfung krimineller Schlepperbanden eine zentrale Aufgabe sein.

8. Gemeinsame Außengrenzen, gemeinsame Verantwortung

Gemeinsame Außengrenzen bedeuten gemeinsame Verantwortung und erfordern deshalb eine gemeinsame Grundschutzbehörde. Wir fordern daher den Ausbau von FRONTEX zu einer europäischen Grenzschutzbehörde mit eigenen Handlungsbefugnissen, Personal und Haushalt. Damit einhergehen muss jedoch auch eine Verbesserung von unabhängigen, parlamentarischen Kontrollmechanismen. Neben der grundsätzlichen Steigerung der Transparenz der Arbeit von FRONTEX, insbesondere durch eine bessere Zugänglichkeit zu Berichten und Untersuchungen von FRONTEX durch Parlamentarier, soll analog zur Europäischen Kommission auch das EU-Parlament zwei Mitglieder in den FRONTEX-Verwaltungsrat entsenden können. Die Grundrechtsbeauftragte und –beobachtern sollen durch das EU-Parlament anstatt das FRONTEX-Management eingesetzt werden und mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um ihren Aufgaben effektiv nachkommen zu können. Ebenso sollen Beschwerdeverfahren im Falle ihrer Zulässigkeit durch eine vom FRONTEX-Management unabhängige Stelle untersucht werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Auch wenn neben FRONTEX- Mitarbeitern ebenso nationale Behörden an beanstandeten Aktionen beteiligt waren, soll FRONTEX eigene Untersuchungen vornehmen, um mögliche Fehlverhalten zweifelsfrei klären zu können. Perspektivisch sollen auch durch nationale Grenzbeamte begangene Verstöße durch EU-Organe untersucht werden können.

Den derzeitigen Zustand, dass vorrangig NGOs die Seenotrettung übernehmen, halten wir zwar für kritikwürdig, da wir die Verantwortung hierfür primär bei staatlichen Institutionen sehen, erkennen jedoch an, dass in der gegenwärtigen politischen Situation deren Unterstützung humanitär geboten ist. Daher beobachten wir die europaweite Kriminalisierung von Seenotrettung mit Sorge und fordern, entsprechende Verfahren nach

abgleichender Prüfung einzustellen beziehungsweise NGOs, die ertrinkende Schutzsuchende retten, nicht weiter wegen Schlepperei anzuzeigen. Außerdem unterstützen wir den Bundestag bei der Initiative, zivile Seenotrettung staatlich zu fördern. Wir sehen in der staatlichen Förderung ziviler Initiativen die Möglichkeit, durch eine “Allianz der Willigen” in Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten ohne Außengrenze, Seenotrettung im Mittelmeer zu unterstützen. Um mit solchen Maßnahmen den europäischen Zusammenhalt nicht zu gefährden, sehen wir es als Möglichkeit, dass Asylanträge von durch geförderte Initiativen geretteten Schutzsuchenden unmittelbar von den fördernden Staaten bearbeitet und untergebracht bzw. aufgenommen werden. Auf diese Weise wollen wir eine zusätzliche Belastung für Staaten mit EU-Außengrenze vermeiden und treten entsprechend für eine bessere zwischenstaatliche Koordination und Teilung von Aufgaben ein, die verhindert, dass einzelne Staaten mit den ganzen Lasten irregulärer Migration zu kämpfen haben. Langfristig sehen wir jedoch FRONTEX als europäische Grenzschutzagentur in der Pflicht, auch die Aufgabe der Seenotrettung zu übernehmen

9. Das Ende der illegalen Pushbacks

Wir fordern die Einführung einer rechtsverbindlichen, abschließenden Entscheidung in allen Fallkonstellationen, die die Zurückweisung von potenziell Schutzbedürftigen an den europäischen Grenzen betreffen. Insbesondere fordern wir die Klarstellung, dass das Refoulement-Verbot auch für das Abfangen und Zurückweisen von Schutzsuchenden an der Grenze gilt.

Aufgrund der Tatsache, dass in der Vergangenheit auch Frontex in illegalen Pushbacks verwickelt war, fordern wir eine unabhängige Beschwerde- und Meldestelle unter Aufsicht der Grundrechtsbeauftragten, an der Schutzsuchende und Zeugen anonyme Hinweise auf Fehlverhalten von FRONTEX geben können. Bei Beteiligungen von nationalen Grenzbeamten sollen die Beschwerden zusätzlich an die nationalen Behörden weitergegeben werden. Bei Hinweisen, dass Mitgliedsstaaten aktiv illegale Pushbacks anordnen und fördern, fordern wir Sanktionen gegen ebendiese Mitgliedsstaaten, da sie den Werten der EU widersprechen.

10. Einheitliche Kriterien für sichere Drittstaaten

Es braucht eine europaweite Vereinheitlichung der Definition von “sicheren Drittstaaten”. Als sichere Drittstaaten sollen nur solche Staaten gelten, in denen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechtskonvention tatsächlich umgesetzt werden und somit ein Schutzanspruch, der in der EU bestünde, tatsächlich gewährleistet werden kann.

11. Den Beitritt zur europäischen Menschenrechtskonvention

Alle 47 Mitgliedstaaten des Europäischen Rats einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der EU sind Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EU selbst ist der EMRK trotz vertraglicher Verpflichtung bislang nicht beigetreten. Um Klagen gegen

Institutionen der EU vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ermöglichen, fordern wir die EU dazu auf, der EMRK beizutreten.

12. Eine durchdachte Integrationspolitik

Neben der Reform der EU-Asylpolitik fordern wir auch eine Reform der Politik der EU-Arbeitsmarktmigration. Durch Förderprogramme, wie zum Beispiel den Asyl-, Migration- und Integrationsfond (AMIF), kann die EU eine ergänzende Rolle bei der Gestaltung nationaler Integrationsstrategien spielen.
Um Europas Bedarf an Fachkräften zu decken und Migration zu steuern, ist ein europäischer Talentpool einzurichten. Dieses Instrument soll auf einem einheitlichen Punktesystem basieren, bei dem sich Menschen unter Angaben zu ihrem Bildungsgrad, ihres Alters, ihrer Sprachkenntnisse sowie ihrer beruflichen Qualifikation für eine Einwanderung in die EU bewerben können. Unternehmen können im Talentpool ihre offenen Stellen inserieren. Bei einem Match und der Erfüllung der Visa-Voraussetzungen soll die Arbeitsmarktmigration ermöglicht werden.

B. Maßnahmen auf Mitgliedstaatsebenen
1. Pull-Faktoren schwächen, Leistungen anders ausgestalten

Wir fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu auf, die Ausländerbehörden im Wege der Fachaufsicht anzuweisen, dass die Leistungen an Asylbewerber und solche nach Abschluss des Verfahrens – wenn möglich – in Gestalt von Sachleistungen erfolgen. Soweit für Geldleistungen keine Alternativen zur Verfügung stehen, fordern wir die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte, mit der Asylbewerber ihren täglichen Lebensbedarf im Einzelhandel decken, aber keine Rücküberweisungen in Herkunftsländer tätigen können.

Ferner fordern wir, dass Analogleistungen nach § 2 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz künftig nicht mehr nach 18 Monaten, sondern erst nach 24 Monaten gezahlt werden.

Seit Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. Rechtskreiswechsel). Wir fordern die Rücknahme des Rechtskreiswechsels mittels einer Stichtagsregelung.

2. Eine konsequente langfristige Strategie

Um auch in einigen Jahrzehnten die Situation der europäischen Asylpolitik unter Kontrolle haben zu können, muss heute langfristig gedacht werden. Wir fordern die Einführung der Möglichkeit, Asylanträge in Botschaften und Konsulaten stellen zu können. Außerdem sollen in den zehn Ländern, von deren Staatsangehörigen die meisten Asylgesuche an die Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, zentrale Meldeunterkünfte für die Einreichung von Asylanträgen eingerichtet werden, sofern es die Sicherheitslage zulässt. Das Asylverfahren soll möglichst effizient gestaltet werden, ohne dabei den notwendigen Schutz

der Personen zu riskieren. Durch eine zügige Vorabprüfung soll innerhalb eines Monats die Legalität der Einreise nach Deutschland geklärt werden. Dies würde es Migrationswilligen ermöglichen, einen legalen und sicheren Weg nach Europa zu wählen, anstatt sich auf gefährliche und illegale Routen zu begeben. Die Erweiterung des Netzwerks von Botschaften und Konsulaten in den Herkunftsländern ist hierfür notwendig, um die Erreichbarkeit für Migrationswillige zu verbessern und die Arbeitslast auf mehrere Standorte zu verteilen.

Die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ist zu intensivieren. Dabei muss die gemeinsame Bekämpfung krimineller Schlepperbanden eine zentrale Aufgabe sein. Mit Partnerschaften auf Augenhöhe können wir zukünftig wirksam zur Bekämpfung von Fluchtursachen beitragen. Bei außen-, sicherheits- und klimapolitischen Entscheidungen muss die EU in Zukunft deren Auswirkungen auf Fluchtursachen stärker berücksichtigen.

3. Integration

a) An Menschen, die in Deutschland aufgrund humanitärer Verpflichtung aufgenommen wurden, ist die Erwartung zu stellen, sich zu integrieren. Dies gelingt z.B. dadurch, dass die deutsche Sprache erlernt, sich an unsere sozialen Gewohnheiten angepasst, eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und ein eigener Hausstand gegründet wird. Hierbei muss sich der Staat dazu verpflichten, entsprechende Angebote zu machen. Dazu gehört, dass Asylbewerber so schnell wie möglich ungeachtet ihres (zu erwartenden) Aufenthaltsstatus ein Angebot hinsichtlich eines Sprachkurses gemacht wird. Damit ein qualitativ hochwertiger Deutschunterricht sichergestellt werden kann, fordern wir die Festanstellung von Fremdsprachendozenten.

b) Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll sich für Asylbewerber zukünftig schneller und leichter gestalten. Wir fordern, dass für die Beschäftigung keine Erlaubnis mehr erteilt werden muss.

4. Digitalisierung und Entbürokratisierung

Aufgrund langer Verfahrenszeiten ist es erforderlich, dass die personelle Ausstattung der Ausländerbehörden und der mit Asylrecht befassten Gerichte erhöht, bürokratische Hürden abgebaut und Prozesse schnellstmöglich vollständig digitalisiert und beschleunigt werden. Insbesondere fordern wir, dass das Asylverfahren auf Wunsch vollständig digital durchgeführt wird.

Wir fordern den Landesgesetzgeber dazu auf, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften anzupassen, um Baugenehmigungsverfahren für Flüchtlingsunterkünfte flexibel auszugestalten und zu beschleunigen.

Die Gültigkeit des Beschlusses beträgt 5 Jahre.

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