Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht infolge der COVID-19-Pandemie lehnen die Jungen Liberalen Baden-Württemberg grundsätzlich ab. Auch eine wiederholte Verlängerung erachten wir nicht für das richtige Mittel um die aktuelle Pandemielage durch COVID-19 und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen effektiv zu bekämpfen. Ebenso sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine Einschränkung, erst recht Aussetzung, der Insolvenzantragspflicht aufgrund von pandemischen Lagen aus.
Die Insolvenzantragspflicht ist gelebter Schutz der Gläubiger und Marktteilnehmer.
Insolvenzen trotz Insolvenzreife nicht anzeigen zu müssen bzw. aufschieben zu können, bietet für keinen Marktteilnehmer mehr langfristige Handlungssicherheit oder Verlässlichkeit, sondern erzeugt im Gegenteil Unsicherheit bei allen Beteiligten.
Erst zu spät in ein Insolvenzverfahren einsteigen zu können, schadet dem Verfahrenszweck ebenso wie den betroffenen Parteien langfristig mehr als es nutzt.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen daher ebenfalls jede weitere potentielle Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Aufrechterhaltung sogenannter „Zombie-Unternehmen“ entschieden ab.
Die Gültigkeit dieses Beschlusses beträgt 5 Jahre.