Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, dem Verbot der Tabakwerbung nicht zuzustimmen.
Die Gesundheitsminister der EU haben sich für ein Verbot der Tabakwerbung ausgesprochen. Die Jungen Liberalen möchten nicht die der Nikotingenuß zweifellos mit sich bringt, verharmlosen.
Mit dem Verbot von Tabakwerbung werden lediglich die großen Unternehmen der Tabakbranche gestärkt, denn sie müssen viel weniger Geld für Werbung ausgeben, da die Konkurrenz mit neuen Anbietern fast völlig entfällt. Hierdurch entsteht eine massive Einschränkung des Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft und kann deshalb von liberal denkenden Menschen in keiner Weise unterstützt werden. Die Jungen Liberalen fordern deshalb Klaus Kinkel auf, die Bundesregierung und alle Liberalen in Gremien der EU auf, sich gegen ein gänzliches Verbot der Tabakwerbung einzusetzen.
Dennoch sind wir de Meinung, daß ein Werbeverbot keinen Sinn macht, da zum Beispiel die Zahlen der Nikotinkonsumenten in den ehemaligen Ostblockstaaten gezeigt haben, daß ein Werbeverbot den Konsum an Nikotin und Alkohol hat steigen lassen. Dies zeigen aber auch die Beispiele in der westlichen Welt. So haben die Italiener 1962 ein striktes Werbeverbot für Zigaretten verhängt, der dadurch erhoffte Rückgang im Zigarettenkonsum ist nicht eingetreten, im Gegenteil, auch hier ist er gestiegen.
Die Jungen Liberalen sind jedoch der Meinung, das ein Werbeverbot gegen die Werbefreiheit verstößt und den Wettbewerb einschränkt. Gerade wir Jungen Liberalen fordern für die Bürger mehr Eigenverantwortung, gerade wir sollten deshalb ein eindeutiges Signal setzen. Wir setzen auf den gesunden Menschenverstand unserer Mitmenschen. Es muß jedem selbst überlassen bleiben, ob er raucht oder Alkohol konsumiert. Wer ein Werbeverbot für nikotinhaltige Genußmittel durchsetzen will, beleidigt somit also den Verbraucher.
Werbung dient allein zur Information der Verbraucher. Sie klärt ihn über Trends, neue und alte Produkte auf, ob diese Angebote wahrnehmen möchte, muß er als Person entscheiden. Staatliche Obrigkeit hat nicht das Recht hierzu.
Wer anfängt, Werbung zu verbieten, beschneidet das Recht des Verbrauchers auf Information. Der freie Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht, das auch für die Werbung gelten muß.
Psychologen und Werbefachleute haben immer wieder betont, daß Werbung beim Einstieg in die Nikotin- und Alkoholkonsum nur eine untergeordnete Rolle spielt, sondern daß vielmehr der Nachahmungseffekt Jugendliche zum Rauchen oder Trinken verführt. So sind es häufig auch die Eltern, die trinken oder rauchen oder auch der anrüchige Geschmack des Verbotenen.
Mit Werbeverboten erreicht man also die Schutzziele nicht, man fordert eher den Effekt heraus, daß Menschen mehr und vor allem häufiger zur Zigarette greifen, wie die Zahlen aus Italien, Finnland, Norwegen und anderen Ländern zeigen.