Durch den Vertrag von Maastricht wurde Bürgern der Europäischen Union das kommunale und europäische Wahlrecht eingeräumt. Wir Junge Liberale begrüßen diesen Schritt, fordern aber eine Ausdehnung dieses Wahlrechts (unter Ausschluß des Doppelmißbrauchs). In Zukunft müssen EU-Bürger auch das aktive und passive Wahlrecht im jeweiligen Nationalstaat (Hauptwohnsitz) haben.
Wir fordern Bundesregierung und F.D.P.-Bundestagsfraktion auf, entsprechend aktiv zu werden.