Reform der Bundespräsidentschaft

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Wählbarkeit von Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl entgegen der Regelung des Art.54 Absatz 1 Grundgesetz nicht mehr von der Vollendung des 40. Lebensjahres abhängt. Vielmehr ist – in Anlehnung an die Gemeindeordnung – das passive Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl auf 21 Jahre herabzusetzen.