Das deutsche Gesundheitssystem kostet mehr als fast jedes andere in Europa und
liefert trotzdem nur mittelmäßige Ergebnisse. Während die Beiträge schneller steigen
als die Löhne, gehen Haus- und Fachärzte in den nächsten zehn Jahren massenhaft in
Rente. Gleichzeitig werden die Babyboomer zur teuersten Patientengeneration der
Geschichte.
Ohne grundlegende Reform steuert das System in einen absehbaren Kollaps:
Beitragssätze jenseits der 20 Prozent, Versorgungslücken in der Fläche und eine
Medizin, die sich nach Wohnort und Einkommen unterscheidet. Wir akzeptieren das
nicht. Dieses System braucht keine Reform, sondern einen Neustart.
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher einen vollständigen Neustart des
deutschen Gesundheitssystems.
Finanzierung und Absicherung
Einnahmemechanismus reformieren
Das heutige System knüpft Gesundheitsschutz an Erwerbsarbeit und Einkommen. Obwohl
alle die gleiche Leistung erhalten, zahlt jeder einkommensabhängig unterschiedliche
Beiträge. Dieses Modell war nie gerecht und ist heute nicht mehr tragfähig. Wer es
trotzdem erhält, schützt nicht den Sozialstaat, sondern seine eigene Bequemlichkeit.
Wir wollen die Finanzierung auf einkommensunabhängige Gesundheitsprämien umstellen.
Jede Krankenkasse legt ihre Prämie eigenständig fest, und jeder Versicherte wählt
frei, bei welcher Kasse er sich versichern möchte. Wettbewerb um Qualität und
Effizienz ersetzt die träge Umverteilungslogik des Bismarck-Modells.
Wer diese Prämie nicht aus eigener Kraft stemmen kann, erhält einen
steuerfinanzierten Sozialausgleich aus Bundes- und Landesmitteln. Das gilt
ausdrücklich auch für Studierende und Auszubildende, die bislang durch die Raster
fallen. Zudem führen wir nach dem Vorbild Singapurs individuelle
Gesundheitssparkonten ein. Auf diesen Konten legen Versicherte kapitalgedeckt Mittel
für planbare Gesundheitsausgaben und Eigenanteile zurück. Den Arbeitgeberanteil bauen
wir degressiv über einen klar definierten Übergangszeitraum ab, bis das System
vollständig auf Kopfprämien umgestellt ist.
Echten Versicherungsmarkt schaffen
Der Dualismus aus GKV und PKV ist historisch gewachsen, nicht rational begründet. Er
spaltet die Versichertengemeinschaft, erzeugt Fehlanreize und schützt etablierte
Strukturen vor echtem Wettbewerb. Wir überwinden diesen Dualismus und schaffen einen
einheitlichen, regulierten Versicherungsmarkt. Alle Versicherer konkurrieren künftig
als private Anbieter unter gleichen Bedingungen um die gleichen Versicherten. Die
bisherige Trennung zwischen gesetzlichen und privaten Kassen entfällt durch
vollständige Privatisierung aller Krankenkassen. Dabei gilt eine Pflicht zur
Versicherung für jeden. Jeder Bürger schließt nach Schweizer Vorbild eine
Grundversicherung ab.
Die Versicherer werden verpflichtet jeden Antragsteller ohne Ausnahme anzunehmen.
Damit Versicherer keine Anreize haben, gezielt gesunde und einkommensstarke Kunden zu
bevorzugen, behalten wir einen weiterentwickelten Risikostrukturausgleich zwischen
den Versicherern. Zusatzversicherungen oberhalb des definierten
Grundleistungskatalogs bleiben möglich. Unterschiede in der Versorgung entstehen nur
dort, wo Leistungen explizit über diesen Katalog hinausgehen. Innerhalb des
Grundleistungskatalogs gibt es jedoch keine Zweiklassenmedizin.
Kostenbewusstsein stärken, Überforderung verhindern
Wer keine Vorstellung davon hat, was Gesundheitsleistungen kosten, nutzt sie anders
als jemand, der zumindest einen Teil selbst trägt. Daher soll in Zukunft für jede
Behandlung eine digitale Rechnung verschickt werden, selbst wenn die Versicherung den
gesamten Betrag übernommen hat. Wir führen außerdem ein Modell gestufter
Selbstbeteiligung nach Schweizer Vorbild ein. Versicherte können ihre Stufe selbst
wählen: Wer eine höhere Selbstbeteiligung wählt, zahlt eine niedrigere Prämie.
Oberhalb der gewählten Selbstbeteiligung fällt eine prozentuale Kostenbeteiligung von
zehn Prozent der Behandlungskosten an, gedeckelt bei einem festen Jahresbetrag.
Vorsorgeleistungen sind von allen Eigenanteilen ausgenommen, weil Prävention sich für
das System insgesamt rechnet. Für chronisch Kranke gilt keine gesonderte
Ausnahmeregelung. Eigenanteile können jederzeit aus dem individuellen
Gesundheitssparkonto beglichen werden.
Versorgung und Zugang
Hausärztliche Versorgung stärken
Wer heute mit einem spezifischen Problem zum Facharzt will, kämpft oft monatelang um
einen Termin, während andere Patienten denselben Befund dreimal erheben lassen. Der
direkte Weg zum Facharzt ohne vorherige Koordination erzeugt Doppeluntersuchungen,
treibt Kosten und schafft unnötige Wartezeiten. Der Hausarzt muss zum zentralen
Koordinator der ambulanten Versorgung werden, um der Überlastung des Systems entgegen
zu wirken.
Option A: Das Hausarztmodell gilt verpflichtend. Der Hausarzt ist erster
Ansprechpartner, koordiniert den Behandlungspfad und stellt Überweisungen zum
Facharzt aus. Ausnahmen gelten für Notfälle und definierte Direktzugänge wie
Gynäkologie und Augenheilkunde.
Option B: Der Hausarzt ist der voreingestellte Koordinator. Versicherte, die direkt
zum Facharzt wollen, können das Hausarztmodell gegen einen transparenten
Prämienaufschlag verlassen.
Medizinische Versorgungszentren sind das Rückgrat wohnortnaher Grundversorgung. Wir
schaffen die Rahmenbedingungen, damit MVZ-Gründungen einfacher, schneller und
wirtschaftlich attraktiver werden: Weniger Genehmigungsbürokratie, gleichberechtigter
Zugang zu Kassenzulassungen und Anreize für interprofessionelle Zusammenarbeit. MVZ
bündeln hausärztliche und fachärztliche Kompetenz unter einem Dach, verkürzen Wege
und entlasten Notaufnahmen strukturell.
Notaufnahme und Rettungsdienst
Notaufnahmen werden täglich von Menschen aufgesucht, die hausärztlich behandelt
werden könnten. Das bindet Personal, erzeugt Überlastung und schadet denen, die echte
Notfälle haben. Wir fordern eine verpflichtende Ersteinschätzung nach
standardisierten Triage-Protokollen als Voraussetzung für die Behandlung in der
Notaufnahme. Bereitschaftspraxen und MVZ im direkten Klinikumfeld übernehmen die
Fälle, die keine stationäre Notfallversorgung brauchen.
Zudem lehnen wir Bestrebungen ab, den Einsatzbereich ehrenamtlicher Ersthelfer auf
lebensbedrohliche Situationen zu beschränken. Helfer vor Ort sind besonders im
ländlichen Raum oft die schnellste verfügbare Reaktion auf medizinische Krisen. Ihre
Kompetenz einzuengen verschlechtert die Versorgungslage zugunsten bürokratischer
Abgrenzung.
Außerdem fordern wir erweiterte Handlungsbefugnisse für Rettungssanitäter und
Notfallsanitäter. Im Rahmen klar definierter medizinischer Protokolle sollen sie
eigenständig behandeln und über den Transport entscheiden dürfen. Andere Länder
zeigen, dass qualifiziertes Rettungsdienstpersonal mit klaren Leitlinien bessere
Ergebnisse erzielt als ein System, das jeden Handgriff von ärztlicher Anwesenheit
abhängig macht. Wir stärken Kompetenz und Eigenverantwortung der Rettungskräfte.
Vergütung, Krankenhäuser und Arzneimittel
Gleiche Vergütung für gleiche Leistung
Wer heute zum Arzt geht, wird je nach Versichertenstatus unterschiedlich behandelt.
Kassenpatienten warten länger, erhalten andere Terminprioritäten und werden nach
einem anderen Vergütungssystem abgerechnet als Privatversicherte. Dieses Zwei-
Klassen-System beenden wir. Wir schaffen ein einheitliches Vergütungssystem für alle
Versicherten. Die konkrete Vergütungslogik legen aber nicht Bürokraten in Berlin
fest, sondern Krankenkassen und Leistungserbringer verhandeln sie eigenständig und
direkt. Ob Einzelleistung, Kopfpauschale, Mischmodelle oder Qualitätszuschläge: Der
Wettbewerb zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen treibt Qualität und Effizienz.
Krankenhäuser durch Wettbewerb stärken
Die duale Krankenhausfinanzierung mit ihrer Aufteilung zwischen Ländern und
Krankenkassen ist ineffizient, intransparent und verantwortlich für einen
Investitionsstau in Milliardenhöhe. Wir führen die Finanzierung zusammen.
Krankenhäuser verhandeln ihre Gesamtfinanzierung künftig direkt mit den Kassen. Das
DRG-System schaffen wir ab. Statt starrer Fallpauschalen entstehen flexible
Vergütungsstrukturen aus Kollektiv- und Selektivverträgen zwischen Kassen und
Krankenhäusern. Zudem zentralisieren wir planbare Spezialeingriffe an Zentren mit
nachgewiesener hoher Fallzahl.
Die Krankenhauslandschaft steuern wir primär über Wettbewerb und Verhandlungen. Für
die Notfallversorgung im ländlichen Raum gilt eine klare Erreichbarkeitsgarantie. Wer
eine Klinik schließt, muss alternative Strukturen sicherstellen. Außerdem setzen wir
Selektivverträge gezielt als marktwirtschaftlichen Anreiz ein, damit sich Ärzte und
Einrichtungen auch in unterversorgten Regionen niederlassen. Telemedizinische
Leistungen nimmt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) auf Basis seiner Nutzenbewertung in den Grundleistungskatalog auf. Den
regulatorischen Rahmen dafür schafft der Staat.
Arzneimittel: Innovation belohnen, Kosten senken
Das AMNOG-Verfahren hat sich bewährt und bleibt erhalten. Das IQWiG bewertet den
Zusatznutzen neuer Arzneimittel, Pharmaunternehmen verhandeln anschließend mit den
Krankenkassen über den Preis. Scheitern diese Verhandlungen, greift eine
verpflichtende Schlichtung. Innovation wird so belohnt, ohne dass Kassen schutzlos
gegenüber überhöhten Preisen sind. Außerdem stärken wir konsequent die Verschreibung
von Generika und Biosimilars nach Patentablauf. Die frei werdenden Mittel fließen in
die Finanzierung echter Innovationen. Wettbewerb zwischen Herstellern sorgt dafür,
dass Patienten schneller von neuen Therapien profitieren.
Governance und Institutionen
Leistungskatalog evidenzbasiert festlegen
Das deutsche Gesundheitssystem lässt heute offen, nach welchen Kriterien Leistungen
in den Erstattungskatalog kommen. Intransparente Verhandlungen zwischen Kassen,
Ärzteverbänden und Kliniken ersetzen evidenzbasierte Entscheidungen. Wir beenden
diesen Zustand. Ein einheitlicher Grundleistungskatalog gilt für alle Versicherer und
definiert die Mindestversorgung, auf die jeder Versicherte einen Rechtsanspruch hat.
Kein Tarif darf unterhalb dieses Grundleistungskatalogs angeboten werden.
Das IQWiG wird zur zentralen, unabhängigen Instanz für die evidenzbasierte Bewertung
und Festlegung des Leistungskatalogs. Die Leitung wird vom Bundestag eingesetzt, der
zudem ein Vetorecht bei Kataloganpassungen erhält. So bleibt die Letztentscheidung
über die Mindestversorgung demokratisch rückgebunden. Oberhalb des
Grundleistungskatalogs dürfen Versicherer frei Zusatzleistungen anbieten, was
Wettbewerb um Qualität ermöglicht.
Neue Regulierungsarchitektur statt Selbstverwaltung
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Fremdkörper im demokratischen System: Ein
privates Gremium aus Ärzten, Kliniken und Kassen trifft verbindliche Entscheidungen
mit Gesetzesrang, ohne demokratische Legitimation. Wie dysfunktional das heutige
System ist, zeigt die Bedarfsplanung für Psychotherapie: Die Zahl der Kassensitze
basiert bis heute auf Berechnungen aus den 1990er Jahren und hat mit dem realen
Versorgungsbedarf nichts mehr gemein. Wartezeiten von Monaten sind die Folge. Wir
schaffen den G-BA ab und ersetzen die heutige Selbstverwaltung durch ein Drei-Säulen-
Modell:
1. Das IQWiG legt evidenzbasiert einen einheitlichen Leistungskatalog fest.
2. Eine unabhängige Versorgungsbehörde analog zur BaFin in der Finanzaufsicht hat
den Auftrag, flächendeckende Versorgung, Qualität und Zugang sicherzustellen und die
Versicherer zu kontrollieren.
3. Die Krankenkassen verhandeln über Kollektivverträge direkt mit
Leistungserbringern. Ergänzend sind Selektivverträge als Zusatzoption möglich,
besonders als Anreizinstrument für unterversorgte Regionen.
Die neue Versorgungsbehörde kontrolliert den tatsächlichen Bedarf und stellt die
notwendige Anzahl an Behandlungsplätzen sicher.
Digitale Infrastruktur
Deutschland digitalisiert sein Gesundheitssystem seit Jahren nur schleppend, während
andere Länder längst sektorenübergreifende Datensysteme nutzen. Die Politik
verstrickt sich in Zuständigkeitsstreitigkeiten, statt zu handeln. Wir führen die
sektorenübergreifende elektronische Patientenakte im Opt-out-Modell ein. Alle
Versicherten erhalten eine ePA, wer nicht teilnehmen will meldet sich aktiv ab.
Außerdem beschränken wir die Gematik auf ihre Kernaufgabe: Spezifikation und Aufsicht
digitaler Standards. Operativer Datenbetrieb gehört in den Wettbewerb, nicht in eine
halbstaatliche Bürokratie.
Prävention und Eigenverantwortung
Jährlich verursachen vermeidbare Erkrankungen Kosten in Milliardenhöhe, weil
Prävention in Deutschland weiterhin nachrangig behandelt wird. Wer darauf mit
Verboten und Bevormundung reagiert, hat das Problem nicht verstanden. Prävention
funktioniert durch klare Verantwortungsstrukturen. Wir schaffen die bisherigen Tabak-
und Alkoholsteuern ab und ersetzen sie durch Abgaben, deren Höhe sich perspektivisch
an den tatsächlich entstehenden Gesundheitskosten orientiert. Die Einnahmen fließen
vollständig in den Risikostrukturausgleich. Wer wissentlich gesundheitsschädliches
Verhalten wählt, trägt die dadurch entstehenden Kosten dadurch anteilig selbst.
Eine pauschale Zuckersteuer lehnen wir ab. Zucker ist in gesundheitlich
unbedenklichen Mengen Teil einer normalen Ernährung.
JA zum Widerspruch!
In Deutschland wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe transplantiert, und 3.150
Patientinnen und Patienten konnte ein neues Leben oder zumindest eine erhebliche
Verbesserung der Lebensqualität geschenkt werden. Zum Ende des Jahres warteten jedoch
weitere 8.199 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.
Die Spendebereitschaft in Deutschland bleibt trotz wachsender Aufmerksamkeit auf
einem konstanten Niveau. Damit liegen wir im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld.
Deswegen sprechen wir uns als Junge Liberale für den Umstieg von der
Entscheidungslösung zur Widerspruchslösung aus.
Momentan darf die Entnahme von Organen und Gewebe nur nach vorliegender Zustimmung
erfolgen. Diese Zustimmung kann stellvertretend auch von nahen Angehörigen gegeben
werden. Bei der Widerspruchslösung würde jede Person als potenzielle Spenderin bzw.
potenzieller Spender gelten, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich
widersprochen hat. Dies könnte die absoluten Zahlen an Organspenden und geretteten
Leben erhöhen. Dabei geht es nicht um einen Zwang zur Organspende, sondern darum eine
bewusste Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.
Um gleichzeitig das Recht am eigenen Körper zu wahren, sollen Menschen, die sich
gegen eine Spende entscheiden, dies künftig auf ihrem Ausweis, der Gesundheitskarte
oder in einer Kartei, die digital, telefonisch und postalisch erreichbar ist,
festhalten können.
Der Antrag hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.