26.04.2026

Freier Arbeitsmarkt. Freie Menschen. Freie Demokraten. Bürokratie im Arbeitsrecht minimieren, Leistung und Schutz maximieren.


Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich zur Sozialen Marktwirtschaft und
 bedauern, dass der marktwirtschaftliche Aspekt zunehmend in den Hintergrund rückt.
 Gleichzeitig beobachten wir, dass vergangene Forderungen der FDP, um die Wirtschaft
 zu fördern, keinen Mut zur notwendigen Reform haben. Um unsere Wirtschaft wahrlich zu
 entfesseln, müssen wir langfristig einen radikalen Turnaround anstreben, der die
 Arbeitnehmer schützt und Unternehmen freier macht. Hierfür braucht es eine
 langfristige Vision. Der Grundgedanke dieses Antrags ist die systematische Reduktion
 staatlicher Kleinstregulierung im Arbeitsrecht und beim Sozialstaat zugunsten der
 Autonomie der Sozialpartner und gewerkschaftlicher Regelsetzung. Voraussetzung für
 ein funktionsfähiges Sozialpartnermodell ist eine ausreichend hohe Tarifbindung. Wir
 streben daher parallel zur Übertragung von Regelungskompetenzen an die Sozialpartner
 deren institutionelle Stärkung an. Konkret durch volle steuerliche Anerkennung von
 Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträgen, Vereinfachung der
 Allgemeinverbindlicherklärung in Branchen mit Tarifbindung über fünfzig Prozent, ein
 digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betrieben sowie konsequente Tariftreue
 bei öffentlicher Beschaffung. Wir fordern eine grundlegende Neuordnung, bei der der
 Staat sich auf die unverzichtbarsten Kernaufgaben (wie das Verbot von Zwangsarbeit
 und den elementaren Gesundheitsschutz) beschränkt. Im Gegenzug sollen detaillierte
 Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitanforderungen und Teile der sozialen Absicherung
 primär durch Tarifverträge, selbstverwaltete Branchen-/ und Gewerkschaftsfonds sowie
 durch private, akkreditierte Prüfstellen geregelt werden. Der Staat wird
 handlungsfähiger, die Unternehmen freier und Arbeitnehmer bleiben gleich gut
 geschützt. 

 Freier Arbeitsschutz

 Gerade der Arbeitsschutz strotzt nur so vor unnötiger Bürokratie, und das ohne die
 Situation von Arbeitnehmern konkret zu verbessern. Die heutige
 Dienstleistungsgesellschaft mit einem Großteil an Bürojobs scheint vielen
 Arbeitsschutzmaßnahmen entwachsen zu sein. Deshalb fordern wir eine systematische
 Reduktion staatlicher Detailregulierung im Arbeitsrecht zugunsten tariflicher und
 gewerkschaftlicher Regelsetzung. Staatliche Aufgaben sollen auf unverzichtbare
 Kernaufgaben (Verbot von Zwangsarbeit, elementarer Gesundheitsschutz, Sicherstellung
 von Rechtsstaatlichkeit) begrenzt werden; alles Übrige wird primär durch
 Tarifverträge, selbstverwaltete Branchen-/Gewerkschaftsfonds und private,
 akkreditierte Prüfstellen geregelt. Steuerliche Anreize unterstützen den Aufbau
 effektiver Sozialpartner-Institutionen. Übergangsfristen, Pilotprojekte und ein
 schlanker staatlicher Backstop sichern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der
 Transformationsphase. Somit erreichen wir lang ersehnte Ziele wie Bürokratieabbau,
 Flexibilisierung, eine bessere Passgenauigkeit der Regeln auf Branchenebene sowie die
 Erhöhung der Leistungsanreize für Unternehmen und Beschäftigte. Diese Veränderungen
 sind enorm umfangreich und grundlegend. Entsprechend benötigt ein solcher Umstieg
 grundsätzlich viel Zeit und die Möglichkeit, auch noch während der Umsetzung
 Verbesserungen vornehmen zu können. Um einen ersten Schritt zu gehen, wollen wir
 daher ein 3-jähriges Pilotprogramm in ausgewählten Branchen, welchen einen
 Querschnitt des Arbeitsmarktes repräsentieren, durchführen. Außerdem muss es
 ausreichende Übergangsfristen geben, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance zu
 eröffnen, Verhandlungen über diese Regelungen zu treffen. Hierfür soll für jede
 Arbeitsschutzmaßnahme ein Ablaufdatum festgelegt werden, in der Zwischenzeit sollen
 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände über deren weitere Einhaltung verhandeln. 

 Konkret fordern wir: 

  •  Vorgaben zur Arbeitszeit sollen in Zukunft vollständig von den Gewerkschaften
     und den Arbeitgeberverbänden ausverhandelt werden. Hiervon ausgenommen sein
     sollen Vorgaben für Gruppen mit hohem Gefährdungsrisiko. In diesen Fällen soll
     in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die
     bestehenden Regelungen kritisch überarbeitet werden.
  •  Die Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung. In Branchen mit
     Tarifbindung über fünfzig Prozent erfolgt sie als Regelfall auf Antrag einer
     Tarifvertragspartei. Das faktische Vetorecht der Arbeitgeberseite im
     Tarifausschuss wird durch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen ersetzt. Das
     Streikrecht wird nicht eingeschränkt.
  •  Opt-Out-Möglichkeiten aus Tarifverträgen durch die Belegschaft eines Betriebs,
     sofern Betriebsrat und Geschäftsführung sich auf eine anderweitige Regelung
     verständigt haben.
  •  Die Aufhebung von Arbeitszeitaufzeichnung bei Homeoffice und mobilem Arbeiten
  •  Die Möglichkeit auf  freiwilligen, vertraglich festgehaltenen Verzicht auf
     Arbeitsschutzstandards, sofern über deren Risiken aufgeklärt wurde.
  •  Die Verallgemeinerung der in §5 ArbSchG vorgesehenen individuellen
     Gefährdungsbeurteilungen, welche momentan der Arbeitgeber anfertigen muss. Es
     soll ein branchentypische Checkliste mit Mindeststandards geben, die einzuhalten
     ist. Über deren Einhaltung soll kein Bericht abgelegt werden müssen. Den
     vollständigen Entfall einer Gefährdungsbeurteilung bei Bürotätigkeiten.
  •  Arbeitsschutzstandards sollen im alltäglichen Betrieb von Betriebsräten, darüber
     hinaus von Gewerkschaften und weiteren staatlich akkreditierten Anbietern
     übernommen werden und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Verdacht auf
     systemisches Versagen dieser Institutionen, vom Staat wahrgenommen werden. 
  •  Die Abschaffung des gesetzlichen Mindesturlaubs. Dieser soll tariflich
     ausgehandelt werden.
  •  Die Abschaffung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen. 
  •  Die betriebliche Mitbestimmung wird modernisiert. Online-Betriebsratssitzungen,
     digitale Wahlen und elektronische Beschlussfassung werden als gleichwertige
     Alternativen zu Präsenzformaten gesetzlich verankert. Verfahren werden durch
     standardisierte Schlichtungsmechanismen beschleunigt. Die materiellen
     Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben in ihrem Kernbestand erhalten und
     werden um ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben ergänzt.
     Gewerkschaftsmitglieder im Betriebsrat erhalten den Status einer betrieblichen
     Vertrauensperson nach skandinavischem Vorbild mit erweiterten Schulungs- und
     Informationsrechten.
  •  Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fordern wir
     die Einführung eines rechtssicheren Verfahrens zur vorläufigen Umsetzung
     mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen. Nach ordnungsgemäßer Einleitung des
     Mitbestimmungsverfahrens und Ablauf verbindlicher Fristen kann der Arbeitgeber
     Maßnahmen vorläufig umsetzen. Die Umsetzung erfolgt ausdrücklich auf Risiko des
     Arbeitgebers. Wird im Nachgang eine Rechtswidrigkeit festgestellt, ist eine
     Rückabwicklung und Schadensersatz vorzusehen.
  •  Für den Betriebsrat sollen klare, verkürzte Fristen, standardisierte
     Informationspflichten sowie beschleunigte Schlichtungsverfahren eingeführt
     werden, um missbräuchliche Verzögerungen zu verhindern und Mitbestimmung auf
     eine konstruktive, lösungsorientierte Rolle auszurichten.

 Freier Sozialstaat

 Der traditionelle Sozialstaat des 19. Jahrhunderts in Deutschland ist angesichts der
 Herausforderungen des 21. Jahrhunderts an seine Grenzen gestoßen. Ein System, dass
 der Industrialisierung entsprungen ist, hat mit der Realität eines Bürojobs wenig zu
 tun. Starre und überbordende staatliche Regulierung, kombiniert mit hohen
 Lohnnebenkosten dämpfen die Eigenverantwortung der Bürger und die Innovationskraft
 der Unternehmen. Wir fordern eine grundlegende Neuordnung, die den sozialen Schutz
 durch stärkere Autonomie der Sozialpartner, mehr Wettbewerb und die Rückkehr zum
 Subsidiaritätsprinzip sichert. Unser Ziel ist ein freier Sozialstaat, der
 individuelle Vorsorge und unternehmerische Freiheit nicht behindert, sondern fördert
 und gleichzeitig ein verlässliches soziales Netz bereithält. 

 Deswegen fordern wir:

  •  Den Stopp aller weiteren geplanten Erhöhungen, die schrittweise Rückführung des
     gesetzlichen allgemeinen Mindestlohns zugunsten tarifvertraglicher
     Lohnfestlegung.
  •  Die Abschaffung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. An deren Stellen
     sollen von Gewerkschaften oder ähnlichen Sozialträgern organisierte Modelle
     treten, über deren Gestaltung und Versicherungsmodelle diese selbst entscheiden
     sollen. Verpflichtende Mitgliedschaft lehnen wir ab. Arbeitgeber- und
     Arbeitnehmeranteil sollen von den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Die
     Grundsicherung soll weiterhin erst nach dem (hypothetischen) Ablauf des
     Arbeitslosengelds ausgezahlt werden. Diese Organisation soll langfristig durch
     den Umstieg insbesondere der neu in den Arbeitsmarkt eintretenden Arbeitnehmer
     geschehen. 
  •  Die Reduzierung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld um die Hälfte (6 bzw. 12
     Monate), an diese Stelle sollen anknüpfend Fonds der Gewerkschaften treten. Die
     Feststellung außergewöhnlicher Verhältnisse soll nicht mehr lediglich durch
     Verordnung erfolgen.
  •  Der Fokus der Bundesagentur soll wieder primär auf Arbeitsvermittlung liegen.
     Qualifikationsangebote sind so zu gestalten, dass sie komplementär zur
     Arbeitszeit wahrnehmbar sind. 

 Die Gültigkeit des Antrags beträgt 10 Jahre. 

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