Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bekennen sich zur Sozialen Marktwirtschaft und
bedauern, dass der marktwirtschaftliche Aspekt zunehmend in den Hintergrund rückt.
Gleichzeitig beobachten wir, dass vergangene Forderungen der FDP, um die Wirtschaft
zu fördern, keinen Mut zur notwendigen Reform haben. Um unsere Wirtschaft wahrlich zu
entfesseln, müssen wir langfristig einen radikalen Turnaround anstreben, der die
Arbeitnehmer schützt und Unternehmen freier macht. Hierfür braucht es eine
langfristige Vision. Der Grundgedanke dieses Antrags ist die systematische Reduktion
staatlicher Kleinstregulierung im Arbeitsrecht und beim Sozialstaat zugunsten der
Autonomie der Sozialpartner und gewerkschaftlicher Regelsetzung. Voraussetzung für
ein funktionsfähiges Sozialpartnermodell ist eine ausreichend hohe Tarifbindung. Wir
streben daher parallel zur Übertragung von Regelungskompetenzen an die Sozialpartner
deren institutionelle Stärkung an. Konkret durch volle steuerliche Anerkennung von
Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträgen, Vereinfachung der
Allgemeinverbindlicherklärung in Branchen mit Tarifbindung über fünfzig Prozent, ein
digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betrieben sowie konsequente Tariftreue
bei öffentlicher Beschaffung. Wir fordern eine grundlegende Neuordnung, bei der der
Staat sich auf die unverzichtbarsten Kernaufgaben (wie das Verbot von Zwangsarbeit
und den elementaren Gesundheitsschutz) beschränkt. Im Gegenzug sollen detaillierte
Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitanforderungen und Teile der sozialen Absicherung
primär durch Tarifverträge, selbstverwaltete Branchen-/ und Gewerkschaftsfonds sowie
durch private, akkreditierte Prüfstellen geregelt werden. Der Staat wird
handlungsfähiger, die Unternehmen freier und Arbeitnehmer bleiben gleich gut
geschützt.
Freier Arbeitsschutz
Gerade der Arbeitsschutz strotzt nur so vor unnötiger Bürokratie, und das ohne die
Situation von Arbeitnehmern konkret zu verbessern. Die heutige
Dienstleistungsgesellschaft mit einem Großteil an Bürojobs scheint vielen
Arbeitsschutzmaßnahmen entwachsen zu sein. Deshalb fordern wir eine systematische
Reduktion staatlicher Detailregulierung im Arbeitsrecht zugunsten tariflicher und
gewerkschaftlicher Regelsetzung. Staatliche Aufgaben sollen auf unverzichtbare
Kernaufgaben (Verbot von Zwangsarbeit, elementarer Gesundheitsschutz, Sicherstellung
von Rechtsstaatlichkeit) begrenzt werden; alles Übrige wird primär durch
Tarifverträge, selbstverwaltete Branchen-/Gewerkschaftsfonds und private,
akkreditierte Prüfstellen geregelt. Steuerliche Anreize unterstützen den Aufbau
effektiver Sozialpartner-Institutionen. Übergangsfristen, Pilotprojekte und ein
schlanker staatlicher Backstop sichern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der
Transformationsphase. Somit erreichen wir lang ersehnte Ziele wie Bürokratieabbau,
Flexibilisierung, eine bessere Passgenauigkeit der Regeln auf Branchenebene sowie die
Erhöhung der Leistungsanreize für Unternehmen und Beschäftigte. Diese Veränderungen
sind enorm umfangreich und grundlegend. Entsprechend benötigt ein solcher Umstieg
grundsätzlich viel Zeit und die Möglichkeit, auch noch während der Umsetzung
Verbesserungen vornehmen zu können. Um einen ersten Schritt zu gehen, wollen wir
daher ein 3-jähriges Pilotprogramm in ausgewählten Branchen, welchen einen
Querschnitt des Arbeitsmarktes repräsentieren, durchführen. Außerdem muss es
ausreichende Übergangsfristen geben, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance zu
eröffnen, Verhandlungen über diese Regelungen zu treffen. Hierfür soll für jede
Arbeitsschutzmaßnahme ein Ablaufdatum festgelegt werden, in der Zwischenzeit sollen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände über deren weitere Einhaltung verhandeln.
Konkret fordern wir:
- Vorgaben zur Arbeitszeit sollen in Zukunft vollständig von den Gewerkschaften
und den Arbeitgeberverbänden ausverhandelt werden. Hiervon ausgenommen sein
sollen Vorgaben für Gruppen mit hohem Gefährdungsrisiko. In diesen Fällen soll
in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die
bestehenden Regelungen kritisch überarbeitet werden. - Die Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung. In Branchen mit
Tarifbindung über fünfzig Prozent erfolgt sie als Regelfall auf Antrag einer
Tarifvertragspartei. Das faktische Vetorecht der Arbeitgeberseite im
Tarifausschuss wird durch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen ersetzt. Das
Streikrecht wird nicht eingeschränkt. - Opt-Out-Möglichkeiten aus Tarifverträgen durch die Belegschaft eines Betriebs,
sofern Betriebsrat und Geschäftsführung sich auf eine anderweitige Regelung
verständigt haben. - Die Aufhebung von Arbeitszeitaufzeichnung bei Homeoffice und mobilem Arbeiten
- Die Möglichkeit auf freiwilligen, vertraglich festgehaltenen Verzicht auf
Arbeitsschutzstandards, sofern über deren Risiken aufgeklärt wurde. - Die Verallgemeinerung der in §5 ArbSchG vorgesehenen individuellen
Gefährdungsbeurteilungen, welche momentan der Arbeitgeber anfertigen muss. Es
soll ein branchentypische Checkliste mit Mindeststandards geben, die einzuhalten
ist. Über deren Einhaltung soll kein Bericht abgelegt werden müssen. Den
vollständigen Entfall einer Gefährdungsbeurteilung bei Bürotätigkeiten. - Arbeitsschutzstandards sollen im alltäglichen Betrieb von Betriebsräten, darüber
hinaus von Gewerkschaften und weiteren staatlich akkreditierten Anbietern
übernommen werden und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Verdacht auf
systemisches Versagen dieser Institutionen, vom Staat wahrgenommen werden. - Die Abschaffung des gesetzlichen Mindesturlaubs. Dieser soll tariflich
ausgehandelt werden. - Die Abschaffung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird modernisiert. Online-Betriebsratssitzungen,
digitale Wahlen und elektronische Beschlussfassung werden als gleichwertige
Alternativen zu Präsenzformaten gesetzlich verankert. Verfahren werden durch
standardisierte Schlichtungsmechanismen beschleunigt. Die materiellen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben in ihrem Kernbestand erhalten und
werden um ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben ergänzt.
Gewerkschaftsmitglieder im Betriebsrat erhalten den Status einer betrieblichen
Vertrauensperson nach skandinavischem Vorbild mit erweiterten Schulungs- und
Informationsrechten. - Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fordern wir
die Einführung eines rechtssicheren Verfahrens zur vorläufigen Umsetzung
mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen. Nach ordnungsgemäßer Einleitung des
Mitbestimmungsverfahrens und Ablauf verbindlicher Fristen kann der Arbeitgeber
Maßnahmen vorläufig umsetzen. Die Umsetzung erfolgt ausdrücklich auf Risiko des
Arbeitgebers. Wird im Nachgang eine Rechtswidrigkeit festgestellt, ist eine
Rückabwicklung und Schadensersatz vorzusehen. - Für den Betriebsrat sollen klare, verkürzte Fristen, standardisierte
Informationspflichten sowie beschleunigte Schlichtungsverfahren eingeführt
werden, um missbräuchliche Verzögerungen zu verhindern und Mitbestimmung auf
eine konstruktive, lösungsorientierte Rolle auszurichten.
Freier Sozialstaat
Der traditionelle Sozialstaat des 19. Jahrhunderts in Deutschland ist angesichts der
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts an seine Grenzen gestoßen. Ein System, dass
der Industrialisierung entsprungen ist, hat mit der Realität eines Bürojobs wenig zu
tun. Starre und überbordende staatliche Regulierung, kombiniert mit hohen
Lohnnebenkosten dämpfen die Eigenverantwortung der Bürger und die Innovationskraft
der Unternehmen. Wir fordern eine grundlegende Neuordnung, die den sozialen Schutz
durch stärkere Autonomie der Sozialpartner, mehr Wettbewerb und die Rückkehr zum
Subsidiaritätsprinzip sichert. Unser Ziel ist ein freier Sozialstaat, der
individuelle Vorsorge und unternehmerische Freiheit nicht behindert, sondern fördert
und gleichzeitig ein verlässliches soziales Netz bereithält.
Deswegen fordern wir:
- Den Stopp aller weiteren geplanten Erhöhungen, die schrittweise Rückführung des
gesetzlichen allgemeinen Mindestlohns zugunsten tarifvertraglicher
Lohnfestlegung. - Die Abschaffung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. An deren Stellen
sollen von Gewerkschaften oder ähnlichen Sozialträgern organisierte Modelle
treten, über deren Gestaltung und Versicherungsmodelle diese selbst entscheiden
sollen. Verpflichtende Mitgliedschaft lehnen wir ab. Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil sollen von den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Die
Grundsicherung soll weiterhin erst nach dem (hypothetischen) Ablauf des
Arbeitslosengelds ausgezahlt werden. Diese Organisation soll langfristig durch
den Umstieg insbesondere der neu in den Arbeitsmarkt eintretenden Arbeitnehmer
geschehen. - Die Reduzierung der Bezugszeit von Kurzarbeitergeld um die Hälfte (6 bzw. 12
Monate), an diese Stelle sollen anknüpfend Fonds der Gewerkschaften treten. Die
Feststellung außergewöhnlicher Verhältnisse soll nicht mehr lediglich durch
Verordnung erfolgen. - Der Fokus der Bundesagentur soll wieder primär auf Arbeitsvermittlung liegen.
Qualifikationsangebote sind so zu gestalten, dass sie komplementär zur
Arbeitszeit wahrnehmbar sind.
Die Gültigkeit des Antrags beträgt 10 Jahre.