01.07.2012

Stärkung direktdemokratischer Verfahren


Volksbegehren

Die Jungen Liberalen fordern eine Änderung der Landesverfassung, sowie des Volksabstimmungsgesetztes (VAbstG), um die Möglichkeiten zu Volksbegehren und daraus folgenden Volksabstimmungen zu verbessern.

Konkret fordern wir eine Herabsetzung der erforderten Unterschriften zur Beantragung eines Volksbegehrens, eine Herabsetzung der erforderten Unterstützerunterschriften für ein Volksbegehren, eine Verlängerung der Frist, um diese Unterschriften zu sammeln, die Möglichkeit, die Unterschrift der Unterstützer frei zu sammeln, sowie eine Herabsetzung der erforderten relativen Zustimmung bei einer aus einem erfolgreichen Volksbegehren resultierenden Volksabstimmung.

Die erforderte Zahl an Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren muss von 10.000 (§ 25 (4) VAbstG) auf 5000 herabgesetzt werden. Die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften, um ein Volksbegehren zu einer Volksabstimmung zu bringen, muss von einem Sechstel der Wahlberechtigten (Art. 59 (2) Landesverfassung; § 37 (2) VAbstG) auf fünf Prozent der Wahlberechtigen herabgesetzt werden. Die Frist, um die erforderliche Anzahl an Unterstützerunterschriften zu sammeln, ist von 14 Tagen (§ 28 (1) VAbstG)auf drei Monate zu verlängern. Zudem sind die Bestimmungen zur Eintragung einer Unterstützerunterschrift (§ 30-37 VAbstG) in der Form zu ändern, dass sie eine freie Eintragung in Unterstützerlisten ermöglicht, gegenüber der aktuellen Bestimmung, diese sei auf einem Amt zu erfolgen.

Bei einer Volksabstimmung über ein erfolgreich eingebrachtes Volksbegehren soll das im Volksbegehren vorgeschlagene Gesetz schon bei einer Zustimmung von 20 Prozent der Wahlberechtigten gültig werden, statt dem bisher erforderten Drittel der Wahlberechtigten (Art. 60 (5) Landesverfassung).

Volksabstimmung über verfassungsändernde Gesetze (Art. 64 (3) Landesverfassung)und die Auflösung des Landtags (Art. 43 (2) Landesverfassung) sollen bis auf die erforderliche Mehrheit genauso behandelt werden. In diesen Fällen soll die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent der Wahlberechtigten bestehen bleiben.


E-Petition

Neben Möglichkeiten zu Volksbegehren fordern wir auch eine Verbesserung des Petitionswesens. Wir fordern die Einführung eines E-Petitionswesens auf Landesebene, entsprechend des Modells auf Bundesebene. Die E-Petition auf Landesebene soll die Möglichkeit bieten, online Petitionen einzureichen, sowie bestehende Petitionen online zu unterstützen.

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