08.09.2021

Doppelt hält NICHT besser: Für eine stärkere Durchlässigkeit unserer Ausbildungssysteme

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für eine stärkere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Ausbildungssystemen in Deutschland ein.

Für Studierende mit vorheriger Berufsausbildung:

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für die Möglichkeit für Studierende ein, gleichwertige, formell anerkannte Ausbildungsleistungen (z.B. über das Ausbildungszeugnis) pauschal (d.h. ohne Einzelfallprüfung) anrechnen zu lassen. Unser Ziel muss sein, möglichst ganze Studienabschnitte (d.h. Module) pauschal anrechenbar zu machen, sodass diese nicht mehr doppelt studiert, gelernt und geprüft werden müssen.

Die Landesregierung sollte ihren Fokus auf die Förderung dieses Zieles unter Wahrung der Hochschulautonomie setzen. Sie möge daher Ambitionen von Hochschulen in diesem Bereich bekräftigen und finanziell unterstützen.

Darüber hinaus sind auch – speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene – verkürzte Studienprogramme für Studierende mit vorheriger Berufsausbildung aktiv zu fördern.

Für Auszubildende mit begonnenem, aber nicht abgeschlossenen Studium:

Auch soll es entsprechend für Auszubildende stark vereinfacht werden, abgeschlossene Studienabschnitte aus einem abgebrochenen Studium anrechnen lassen zu können. Bereits existierende Programme mit verkürzter Berufsausbildung sollen verstärkt und landesweit ausgeweitet werden.

Bereits vorhandene Möglichkeiten in Ausbildungsbetrieben und an Hochschulen sollen gezielt an alle Studenten, Auszubildende kommuniziert werden. Darüber hinaus soll dies Bestandteil der Berufsberatung werden und durch Informationsveranstaltungen gezielt auch Schülern nahe gebracht werden.

Zur besseren Steuerungsmöglichkeit bezüglich der Durchlässigkeit fordern wir die Landesregierung auf, eine zentrale Stelle einzurichten, welche die Zahl der Studienanfänger mit vorheriger Berufsausbildung und der Auszubildenden mit abgebrochenem Vorstudium erfasst, sowie die angewandte Anrechnungspraxis beaufsichtigt.

Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist auf zehn Jahre beschränkt.

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