15.11.2015

Abschaffung der Hundesteuer

Wir als Julis Baden-Württemberg sind gegen die willkürliche Besteuerung von Besitztümern und damit auch klar gegen eine Hundesteuer.

Anders als häufig vermutet, ist die Hundesteuer nicht dafür gedacht, den Stadtbereich von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu reinigen. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit diesen Steuergeldern anfangen. Somit gibt es keinen Grund, warum nicht auch andere Tierbesitzer in die Pflicht genommen werden sollten, sondern nur die Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden.

Hinzu kommt, dass steuerrechtlich Abgaben illegal sind, bei denen es mehr oder weniger dem Zufall überlassen ist, ob sie tatsächlich bezahlt werden. Schätzungsweise sind bis zu zwanzig Prozent der Hunde in Deutschland nicht registriert und tragen keine Hundemarke. Es gibt keine Instanz, die diesen Tatverhalt überprüft. Und auch die Höhe der Hundesteuer können die Gemeinden selbst bestimmen. Besonders zum Tragen kommt hier die Kampfhunderegelung, die undurchsichtig und deutschlandweit uneinheitlich ist. Je nach Bundesland werden einige Hunderassen in die Kategorie „Kampfhund“ eingeteilt und in diesem Zuge unverständlich hoch mit Abgaben von bis zu 16 200 € pro Jahr belegt. Für die Festlegung der Höhe der sogenannten „Kampfhundesteuer“, aber auch für die des regulären Hundesteuersatzes, gibt es keine nachvollziehbare Erklärung.

Wir sind gegen die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Hundebesitzern und sprechen uns somit für eine Abschaffung der Hundesteuer aus.

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