15.01.2023

Befreiung von P2G-Anlagen von Letztverbraucherangaben

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass Power-to-Gas-Anlagen und andere Flexibilitätsoptionen zu Zeiten des netzdienlichen Bezugs („Überschussstrom“) von sämtlichen Letztverbraucherabgaben und -Umlagen befreit werden sollen. Andere Flexibilitätsoptionen, die beispielsweise ebenso Wasserstoff oder SNG aus erneuerbaren Energien produzieren (z.B. Plasmalyse) oder anderweitig zur Energiespeicherung beitragen können, sollen die gleichen Markteintrittsbedingungen haben wie die Elektrolyse.

Befreit werden soll lediglich der Strom für den elektrochemischen Prozess. Weitere stromlastige Betriebsenergie wie Kompressoren, Regelanlagen, Aufbereitungsanlagen und Sonstiges soll nicht von der Befreiung betroffen sein.

Bedingung für die Befreiung soll sein, dass der bezogene Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen bezogen wird.

Außerdem soll geprüft werden, ob Flexibilitätsoptionen, die zur Sektorenkopplung beitragen und sowohl in der Netzdienlichkeit als auch in der stofflichen Nutzung Anwendung finden, überhaupt der Definition als „Letztverbraucher“ entsprechen.

Die Gültigkeitsdauer des Beschlusses beträgt zehn Jahre.

Weitere Beschlüsse

Für einen schlanken Staat, der weiß, was er tut

Das Problem der Bürokratie wird auch durch einen immer weiter wachsenden Staatsapparat verursacht, der trotz allem daran scheitert, grundlegende Aufgaben,...

Starkes Europa! Starke Bundeswehr! Starke Freiheit!

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump zu seiner zweiten Amtszeit ist die geopolitische Lage von zunehmender Unsicherheit geprägt. Die außenpolitische Linie der...

Keine Rundfunkgebühren mehr für FSJler, Auszubildende und Studenten!

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, alle Freiwilligendienstleistenden, Auszubildenden, Studenten und Promotionsstudenten, die in einem eigenen Haushalt leben, von den Rundfunkgebühren zu befreien....
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen