15.01.2023

Befreiung von P2G-Anlagen von Letztverbraucherangaben

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, dass Power-to-Gas-Anlagen und andere Flexibilitätsoptionen zu Zeiten des netzdienlichen Bezugs („Überschussstrom“) von sämtlichen Letztverbraucherabgaben und -Umlagen befreit werden sollen. Andere Flexibilitätsoptionen, die beispielsweise ebenso Wasserstoff oder SNG aus erneuerbaren Energien produzieren (z.B. Plasmalyse) oder anderweitig zur Energiespeicherung beitragen können, sollen die gleichen Markteintrittsbedingungen haben wie die Elektrolyse.

Befreit werden soll lediglich der Strom für den elektrochemischen Prozess. Weitere stromlastige Betriebsenergie wie Kompressoren, Regelanlagen, Aufbereitungsanlagen und Sonstiges soll nicht von der Befreiung betroffen sein.

Bedingung für die Befreiung soll sein, dass der bezogene Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen bezogen wird.

Außerdem soll geprüft werden, ob Flexibilitätsoptionen, die zur Sektorenkopplung beitragen und sowohl in der Netzdienlichkeit als auch in der stofflichen Nutzung Anwendung finden, überhaupt der Definition als „Letztverbraucher“ entsprechen.

Die Gültigkeitsdauer des Beschlusses beträgt zehn Jahre.

Weitere Beschlüsse

Kein Rumoren bei den Tutoren – Anpassung des Mindestlohns bei studentischen Beschäftigten

Wir fordern einen Stundenlohn für Tutoren und Studentische Hilfskräfte, der mindestens 2,50€ über dem Mindestlohn pro Stunde steht. Hierzu fordern wir...

Lass das mal den Markt machen – Abschaffung der Energiesteuer bei Aufnahme in den ETS

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Energiesteuerbefreiung von Energieträgern, die in den ETS (Europäischer Emissionshandel) aufgenommen werden. Dort, wo die EU-Mindestbesteuerung dies...

Eine liberale Reform für Heilmittelerbringer

Präambel   Die Fähigkeit zu sprechen und sich schmerzfrei zu bewegen, gehört zu einer guten Lebensqualität. Liegen in diesen Bereichen Einschränkungen vor,...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen